Die bisher bundeseinheitlich geltende Richtgrößenprüfung für Arznei- und Verbandmittel wurde am 01.01.2018 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen teilweise durch die sog. Zielwertprüfung abgelöst. In ihrem Beitrag für das Institut für Wissen in der Wirtschaft (IWW) erläutert Rechtsanwältin Claudia Reich die Grundzüge dieses Modells, stellt dar, in welchen Prüfgruppen es zur Anwendung kommt und geht auf die Konsequenzen sog. Auffälligkeiten im Zuge der Prüfung ein. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier.