Seit dem 22.03.2012 ist eine Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V in Kraft, welche die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten auf das Pflegepersonal regelt. Innerhalb dieser Richtlinie werden nunmehr Voraussetzungen und Tätigkeiten genannt, die eine Übetragung ärztlicher Aufgaben auf das Pflegepersonal erlauben.