Patrick Stille ist seit 2014 Rechtsanwalt in der Kanzlei Boemke und Partner. Er ist spezialisiert auf das Fachgebiet Arbeitsrecht.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Individualarbeits- und Tarifrechts, des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts, des kirchlichen Arbeitsrechts sowie des Gesellschaftsrechts und des Allgemeinen Zivilrechts.
Rechtsanwalt Stille berät zu sämtlichen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auftretenden Rechtsfragen und unterstützt Unternehmen im Bereich Personal- und Kapitalgesellschaftsrecht. Eine seiner Kerntätigkeiten liegt in der mandantenindividuellen und rechtssicheren Erstellung, Gestaltung und Optimierung von Arbeits-, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen mit sämtlichen Arbeitnehmergruppen sowie in der umsichtigen Gestaltung von Verträgen mit Chefärzten, Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten.