Veranstalter
Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.
Inhalt
Seminarziel
In der Tariflandschaft der Krankenhäuser hat sich in den letzten Jahren sehr viel verändert. Mit den Abschlüssen im Jahr 2006 standen einerseits viele Häuser vor der Problematik, von einem Tag auf den anderen neue Tarifverträge und mehrere Tarifverträge anwenden zu müssen. Andererseits haben verschiedene Einrichtungen bereits Haustarifverträge.
Durch diese Entwicklungen besteht in vielen Krankenhäusern Unsicherheit darüber, welche Tarifverträge für welche Mitarbeiter gelten und welche Tarifverträge Anwendung finden. Grundsätzliche Fragen wie Auslegung und Reichweite von bisher verwandten Inbezugnahmeklauseln von Tarifverträgen, der Zulässigkeit von der Anwendung von mehreren Tarifverträgen in einer Einrichtung, der Tarifbindung und dem Umfang von Geltungsbereichen bereits bestehende Tarifverträge stehen im Raum. Außerdem suchen viele Einrichtungen nach alternativen Lösungen.
Das Seminar wird einen Überblick über die Struktur des Tarifrechts aufzeigen. Hierbei wird es nicht auf einzelne Regelungen in verschiedenen Tarifverträgen ankommen, sondern Ihnen werden die Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen des Tarifrechts für Krankenhäuser aufgezeigt. Das Seminar wird Ihnen praktische Handlungsanleitungen im Wirrwarr der Tarifverträge geben und Ihnen trotz der schwierigen rechtlichen Problematik konkrete Hilfestellungen anbieten. Sie werden darüber hinaus mit der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, zum Tarifrecht vertraut gemacht.
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen und Personalabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, interessierte Mitarbeiter