Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Wir beraten und betreuen Sie in allen Angelegenheiten und Fragestellungen rund um das Arbeitsrecht.

Wir stehen Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Partner zur Seite.

Unser großer Vorteil gegenüber anderen Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland besteht in der engen Zusammenarbeit in unserem Experten-Team aus Arbeitsrechtlern und Medizinrechtlern um Rechtsanwältin Susanne Boemke. So können wir komplexe Sachverhalte gemeinsam bearbeiten und mit übergreifendem Weitblick juristische Konzepte für Sie entwickeln.

Zu unseren Mandanten zählen vornehmlich:

  • Arbeitgeber
  • leitende Angestellte
  • leitende Ärzte/Chefärzte

Die Schwerpunkte unserer Arbeit liegen dabei in folgenden Bereichen:

  • Individualarbeitsrecht: Wir beherrschen das gesamte Repertoire der Rechtsberatung und Prozessvertretung zu sämtlichen in Arbeitsverhältnissen auftretenden Rechtsfragen.
  • Kollektivarbeitsrecht: Wir unterstützen Arbeitgeber schon während der Gründung eines Betriebsrats/einer Arbeitnehmervertretung und beraten und vertreten diese darüber hinaus in sämtlichen Fragen der Arbeitnehmervertretung nach BetrVG oder PersVG oder den Mitarbeitervertretungsordnungen bzw. -gesetzen.
  • Tarifvertragsrecht: Von der Beratung zu Eingruppierungen und Anwendung eines Tarifvertrags o.ä. bis zur Ausgestaltung und Verhandlung von Tarifverträgen.
  • Recht der Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitszeitrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Dienstrecht
  • Vertragsgestaltung mit Chefärzten, Vorständen und Geschäftsführern
  • Gestaltung von Arbeits-, Ausbildungs-, Praktikanten- und Änderungsverträgen für sämtliche Arbeitnehmergruppen
  • Begleitung von Umstrukturierungsprozessen und Privatisierungen
  • Beratung zu modernen Arbeitsformen, wie agile Arbeitsformen/Scrum

Arbeitsrecht: Beratung und Vertretung von A bis Z 

Unsere arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung beginnt bei der Erstellung und Gestaltung von Arbeits- und Änderungsverträgen, umfasst alle im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auftretenden Veränderungen und Probleme und reicht bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen in jeglicher Form.

Hierbei vertreten wir Sie auch gerichtlich in sämtlichen Prozessangelegenheiten, beispielsweise wegen einer angestrebten Eingruppierung, der Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten oder in Kündigungsschutzklagen. Dabei können wir auf eine langjährige Erfahrung aus Gerichtsverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht zurückgreifen.

Darüber hinaus begleiten und beraten wir unsere Mandanten bei Umstrukturierungsprozessen und Privatisierungen, etwa durch die vollumfängliche Begleitung bei In- und Outsourcing-Maßnahmen, bei der Umsetzung von Klinik- und Abteilungsumstrukturierungen oder bei der Ausgründung von MVZ.

Hier haben wir als eine der wenigen Kanzleien deutschlandweit den großen Vorteil, dass wir Konzepte und Strategien im Team aus Arbeitsrechtlern und Medizinrechtlern entwickeln und umsetzen. Dadurch erhalten Sie praxistaugliche Konzepte aus einer Hand.

Ebenso beraten wir Sie im Arbeitszeitrecht und bzgl. der Dienstplanung und vertreten Sie auch in Verfahren der Arbeitszeitschutzbehörden.

Wir sind außerdem eine der wenigen Kanzleien, welche eine Expertise im Kollektivarbeitsrecht haben.

Wir haben langjährige Erfahrung im Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder sowie der Ordnungen bzw. Gesetze der Mitarbeitervertretungen von kirchlichen Einrichtungen.

Wir stehen Ihnen bereits auf Arbeitgeberseite bei der Gründung eines Betriebsrats zur Seite. Außerdem beraten und vertreten wir Sie bei Abschlüssen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie in kollektivrechtlichen Konflikten wie der Durchführung von Einigungsstellenverfahren oder der prozessualen Vertretung in Beschlussverfahren.

Hierbei können wir auf prozessuale Erfahrung bis zum Bundesverwaltungsgericht bzw. Bundesarbeitsgericht zurückgreifen.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei Streitigkeiten aus Tarifverträgen, Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften und erstellen Tarifvertragsänderungen oder sogar ganze Tarifverträge.

Auch das Recht der Arbeitnehmerüberlassung gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. 

In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandanten schon bei der erstmaligen Beantragung oder Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Bei bestehender Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beraten wir unsere Mandanten zum rechtskonformen Einsatz von Leiharbeitnehmern.

Zudem prüfen wir sämtliche Beschäftigungsformen auf das Vorliegen einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung und bieten alternative Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Arbeitnehmerüberlassung an.

Auch kirchlichen Arbeitgebern stehen wir mit unserer Expertise im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts mit Rat und Tat zur Seite.  

Andere Rechtsgebiete

Medizinrecht

Strafrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

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