Magazin

Hier können Sie regelmäßig die aktuellsten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie Beiträge zu Themen aus den Gebieten des Arbeits- und Gesundheitsrechts nachlesen.

20 Jahre Boemke und Partner Rechtsanwälte – 20 Jahre Spezialisierung, Vertrauen und Engagement im Gesundheitswesen

Vor 20 Jahren wurde unsere Kanzlei Boemke und Partner Rechtsanwälte in Leipzig gegründet – mit einer klaren Vision: Akteure im Gesundheitswesen mit fundierter rechtlicher Expertise, strategischer Beratung und einem tiefen Verständnis für die Besonderheiten der Branche zu begleiten. Was einst als kleine spezialisierte Kanzlei begann, entwickelte sich dank des Vertrauens unserer Mandantinnen und Mandanten sowie der erfolgreichen Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern schnell zu einer etablierten Adresse im Gesundheitswesen. Heute dürfen wir auf zwei Jahrzehnte zurückblicken, geprägt von einer konsequenten Spezialisierung, anspruchsvollen und spannenden Mandaten sowie herausfordernden Entwicklungen im Gesundheitswesen. Das Gesundheitswesen ist ein Bereich von herausragender gesellschaftlicher Bedeutung und zugleich von stetigem Wandel geprägt. Umso mehr erfüllt es uns mit Dankbarkeit und Stolz, seit 20 Jahren Teil dieser wichtigen Branche zu sein, ihre Entwicklungen mitzugestalten und eine geschätzte sowie hörbare Stimme darin zu haben. Mein persönlicher Dank gilt allen, die diesen Weg mit uns gegangen sind: unseren Mandantinnen und Mandanten für ihr langjähriges Vertrauen, unseren Kooperationspartnern und Wegbegleitern für die wertvolle Zusammenarbeit sowie unserem großartigen Team, das mit Kompetenz, Engagement und Leidenschaft jeden Tag zum Erfolg unserer Kanzlei beiträgt. Wir blicken mit großer Dankbarkeit auf die vergangenen 20 Jahre zurück – und freuen uns zugleich auf die kommenden Jahre, auf neue Herausforderungen, spannende Projekte und die weitere Begleitung der Akteure im Gesundheitswesen. Boemke und Partner Rechtsanwälte

Ein herzliches Willkommen an unsere neuen Mitarbeiterinnen

Wir freuen uns sehr, dass wir unser Team in den vergangenen Wochen um vier neue Mitarbeiterinnen erweitern konnten. Mit ihrer fachlichen Kompetenz und ihrem Engagement stärken sie unsere Beratungskraft und unterstützen uns dabei, unseren Mandanten weiterhin die bestmögliche Betreuung zu bieten. Ein herzliches Willkommen an unsere neuen Kolleginnen. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit und viele erfolgreiche Projekte. 

BSG: kein Kurzliegerabschlag nach Verlegung beim aufnehmenden Krankenhaus für Behandlungsfälle vor 2023

Liegt die Verweildauer eines Patienten unter der unteren Grenzverweildauer, muss das Krankenhaus mit Abschlägen von der Fallpauschale rechnen.

Wenn Verantwortung zur Herausforderung wird – Susanne Boemke als Expertin im Interview mit der Ecclesia Gruppe

Rechtsanwältin Susanne Boemke, die seit vielen Jahren Top-Manager im Gesundheitswesen berät, war ein gefragte Interview-Partnerin für die Ecclesia Gruppe. Vor allem Leistungserbringer im Gesundheitswesen geraten zunehmen unter Druck: „Verfahren wegen Arbeitszeitverstößen, Vergütungsthemen, fehlerhafter Abrechnungen oder Compliance-Fragen sind Alltag.“

BSG: Kein automatischer Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Nichteinhaltung von Vorgaben der Qualitätssicherungsrichtlinie für Fälle ab 01.01.2016

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt gem. § 136 SGB V in seinen Richtlinien Qualitätskriterien fest, welche von den zugelassenen Krankenhäusern zwingend zu beachten sind. Bei Verstößen drohen sowohl Schadensersatzforderungen der Patienten als auch Vergütungsabschläge, bis hin zum vollständigen Wegfall des Vergütungsanspruchs gegenüber den Krankenkassen. Derartige Vergütungsabschläge darf die Krankenkasse jedoch nur vornehmen, wenn dies in der Richtlinie des G-BA ausdrücklich vorgesehen ist – so das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 12.06.2025.

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