Rechtsgebiet: Strafrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen und deren Verantwortliche in Wirtschaftsstrafsachen und Compliance.

Im Strafrecht sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen und Belange rund um das Rechtsgebiet.

Zu unseren Mandanten zählen vornehmlich:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Führungskräfte von Krankenhäusern
  • Unternehmen des Gesundheitswesens in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Arztstrafrechts (insbesondere bei Fällen des Abrechnungsbetrugs, des Korruptionsverdachts, der Vertragsarztuntreue oder bei Behandlungsfehlern)

Die Schwerpunkte unserer Arbeit liegen dabei in folgenden Bereichen:​

  • Strafverteidigung im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugenbeistand
  • Entwicklung und Implementierung von Compliance-Management-Systemen
  • Effizienzkontrolle bereits vorhandener oder entwickelter Präventionsinstrumente
  • Erarbeitung unternehmensinterner Richtlinien, insb. zur Korruptionsprävention
  • Verhalten im Ermittlungsverfahren
  • Durchführung und rechtliche Bewertung interner Untersuchungen über Compliance-Vorfälle
  • Unternehmensberatung in Korruptionsfällen
  • Präventive Beratung und Betreuung bzgl. Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz, Medizinproduktegesetz o.ä.
  • Prüfung und Entwicklung von zulässigen Kooperationen im Gesundheitswesen

Unsere Leistungen im Strafrecht

Wir übernehmen die Strafverteidigung insbesondere bei:

  • Vorwurf der (fahrlässigen) Körperverletzung oder Tötung im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung
  • Vorwurf des Abrechnungsbetrugs

In Spezialfragen, die wiederum das Medizinrecht oder das Arbeitsrecht berühren, ergänzen wir die Expertise in der Strafverteidigung durch die Fachexpertise unserer Arbeitsrechtler und Medizinrechtler zum Wohle unserer Mandanten.

Auch dies ist eine Besonderheit der Kanzlei, die deutschlandweit ein gewisses Alleinstellungsmerkmal bedeutet.

Wir übernehmen für unsere Mandanten neben der Strafverteidigung bezüglich Straftaten im Gesundheitswesen auch die Strafverteidigung bezüglich Straftaten in Wirtschaftssachen. Das sind zum Beispiel:

  • Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
  • Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • bei Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • bei Insolvenzverschleppung oder
  • bei Betrug

Compliance-Management und Prävention

Wir unterstützen unsere Mandanten aktiv und umfassend beim Compliance-Management, insbesondere bei:

  • der Entwicklung eines eigenen Compliance-Management-Systems
  • der Implementierung von Compliance-Management-Systemen
  • der Effizienzkontrolle bereits vorhandener oder entwickelter Präventionsinstrumente
  • der Pflege des Compliance-Instrumentariums

An den individuellen Bedürfnissen unseren Mandanten orientiert, erarbeiten wir insbesondere zur Korruptionsprävention:

  • unternehmensinterne Richtlinien
  • interne Dienstanweisungen
  • Umsetzungsmöglichkeiten individuell für unsere Mandanten

Dabei sind wir eine der wenigen deutschlandweiten Kanzleien, die Compliance-Management-Systeme sowohl aus strafrechtlicher, medizinrechtlicher als auch arbeitsrechtlicher Sicht entwickeln und in den Unternehmen implementieren.

Zudem bieten wir fall- und verfahrensunabhängige Präventivberatungen – etwa durch branchenspezifische Schulungen und Trainingsprogramme  zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität oder auch Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz, das Heilmittelwerbegesetz oder das Medizinproduktegesetz an.

Unsere Tätigkeit umfasst dabei auch:

  • die Durchführung und rechtliche Bewertung interner Untersuchungen über Compliance-Vorfälle im Krankenhaus oder in Unternehmen der Medizinprodukte- und Pharmaindustrie sowie
  • die Prüfung und Entwicklung von zulässigen Kooperationen im Gesundheitswesen

Andere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Medizinrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

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