Gesetzliche Neuerungen zum Jahreswechsel

Der Jahreswechsel und die anhaltende Corona-Pandemie brachten zahlreiche gesetzliche Neuerungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts mit sich. Welche Neuregelungen seit dem 01.01.2022 gelten und welche befristeten Regelungen vom Gesetzgeber auch für das Jahr 2022 verlängert wurden, haben wir für Sie auf einen Blick zusammengefasst.

1.Impfpflicht für Personal von Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Beschäftigte von Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müssen bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber den Nachweis vorlegen, geimpft oder genesen zu sein. Details zur sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben wir in einer gesonderten News für Sie zusammengestellt. Diese finden Sie hier.

2.3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen

Die Ende November 2021 eingeführten Regelungen, die eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, sowie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des Flugverkehrs vorsehen, bleiben bis zum 19. März 2022 bestehen. Eine Verlängerung um weitere drei Monate ist möglich.

3.Geringe Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld verlängert

Die Regelungen, die Arbeitgebern in der Pandemie den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtern, wurden bis zum 31. März 2022 verlängert. Unternehmer sollen dadurch bei Arbeitsausfall die notwendige Unterstützung erhalten, die zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt. Darunter fallen unter anderem folgende Erleichterungen:

  • maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten
  • statt mindestens 1/3 müssen nur mindestens 10 Prozent der Belegschaft eines Betriebs von einem Entgeltausfall betroffen sein
  • Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent auf Antrag in pauschalierter Form erstattet.

4.Kurzarbeitergelt weiterhin erhöht

Der Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld wurde ebenfalls bis zum 31. März 2022 verlängert.

Je länger der Zeitraum, in dem Kurzarbeitergeld beansprucht wird, umso höher ist der Leistungsanspruch. Bei dieser Regelung bleibt es auch weiterhin, sodass beispielsweise Eltern ab dem 7. Monat Kurzarbeit 87 % des Nettolohns erhalten. Dies gilt auch für Beschäftigte, die erstmals ab April 2021 in Kurzarbeitergeld beziehen.

Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird bis zum 31.03.2022 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Wurde die Nebentätigkeit schon vor der Kurzarbeit begonnen, bleibt sie generell anrechnungsfrei.

5.Verbesserung der Betriebsrente

Ab dem 01.01.2022 müssen auch die ersparten Sozialversicherungsbeiträge, maximal 15 Prozent, von Entgeltumwandlungen, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurde zugunsten der Beschäftigten an die Versorgungseinrichtung weitergeleitet werden. In Tarifverträgen kann von dieser Regelung jedoch abgewichen werden.

6.Vereinfachungen im Statusfeststellungsverfahren

Zum 01. April 2022 treten folgende Vereinfachung bei der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren in Kraft:

  • Einführung einer Prognoseentscheidung (ermöglicht Feststellung bereits vor Aufnahme der Tätigkeit)
  • Möglichkeit der Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse
  • Prüfung bestimmter Dreieckskonstellationen möglich
  • mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren möglich

7.Verlängerung der Beitragsfreiheit für Ärzte in Impfzentren

Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in den Impfzentren und den daran angegliederten mobilen Impfteams wird bis zum 31. Mai 2022 verlängert.

8.Betriebsversammlungen wieder Online möglich

Der Gesetzgeber hat erneut pandemiebedingt Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes angepasst. Demnach können unter anderem Betriebsversammlungen bis zum 19. März wieder digital stattfinden. Es besteht die Möglichkeit, dass der Bundestag diese Regelungen einmalig verlängert.

9.Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 9,82 Euro. Die Erhöhung geht auf einen Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 zurück.

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