Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.
Seit 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG). Von vielen übersehen, geht es im MiLoG nicht nur um eine Vergütung von 8,50 €/h. Tatsächlich enthält es Regelungen, welche Auswirkungen auf sämtliche Arbeitsverhältnisse haben. Erst recht ist es für Arbeitsverhältnisse z. B. in Servicegesellschaften oder mit Arzthelferinnen im MVZ von Bedeutung. Sollten die Anforderungen aus dem MiLoG nicht umgesetzt werden, drohen insbesondere den Geschäftsleitungen hohe Bußgelder. Erste Krankenhäuser wurden bereits vom Zoll überprüft und Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Ihr Nutzen
In diesem Seminar erhalten Sie Tipps, Hinweise und Erläuterungen zu Gestaltungsmöglichkeiten zum rechtssicheren Umgang mit dem MiLoG in der betrieblichen Praxis eines Krankenhauses mit teilweise dazugehörenden MVZ und Servicegesellschaften.
Inhalt
Auch wenn der Gesetzgeber festgelegt hat, wer den Mindestlohn verlangen kann, wer den Mindestlohn zahlen muss und wie hoch der Mindestlohn ist, haben die ersten Monate der Anwendung des MiLoG in der Praxis zahlreiche Anwendungsprobleme aufgezeigt.
Das gilt z. B. für die Fragen:
Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit dem MiLoG werden teilweise sehr kontrovers diskutiert und beziehen sich größtenteils auch auf sämtliche Arbeitsverhältnisse über dem Mindestlohnniveau. Daher ist jeder Arbeitgeber gefragt, sich mit den Details des MiLoG auseinanderzusetzen, auch wenn seine Vergütungsstruktur über dem Mindestlohnniveau liegt. Mit diesem Seminar wollen wir über das MiLoG informieren und praxisrelevante Fragestellungen mit Ihnen diskutieren, damit Sie in der Praxis das MiLoG rechtssicher anwenden können.
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte