Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Inhalt
Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption v. 13.08.1997 ist das Korruptionsstrafrecht erheblich erweitert und verschärft worden. Obwohl die Regelungen seit nunmehr rd. 10 Jahren in Kraft sind, besteht in allen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens noch immer eine weitgehende Unsicherheit über die Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen. Die „Furcht vor dem Korruptionsvorwurf“ wird zudem durch eine dramatisierende Medienberichterstattungen über spektakuläre Einzelfälle geschürt: Im öffentlichen Diskurs ist von der „Korruption im teuersten Gesundheitssystem der Welt“ die Rede. Das Seminar klärt Sie umfassend über die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und deren Bedeutung für den Klinikbetrieb auf. Darüber hinaus werden Präventionsmaßnahmen und Verteidigungsstrategien für den Fall eines Ermittlungsverfahrens aufgezeigt.
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Rechts- und Personalabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, interessierte Mitarbeiter und Ärzte