Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Seit April 2017 gilt das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Unser Seminar informiert Sie über die Auswirkungen der wichtigsten Änderungen und zeigt Lösungswege für die Praxis der Krankenhäuser und daran angeschlossene Einrichtungen auf.
Ihr Nutzen
Inhalt
Auch in Krankenhäusern finden regelmäßig Arbeitnehmerüberlassungen statt, die in den Anwendungsbereich des AÜG fallen. Weit verbreitet ist zum Beispiel der Einsatz von Mitarbeitern aus Servicegesellschaften in Krankenhäusern, der Austausch von Personal zwischen Krankenhaus-Gesellschaft und MVZ-Gesellschaft oder der Einsatz von Mitarbeitern einer Krankenhaus-Gesellschaft in einer anderen Krankenhaus-Gesellschaft innerhalb eines Unternehmensverbands bzw. Klinikkonzerns. Aber auch bei Ärzten in Weiterbildung, welche teilweise an einem anderen Krankenhaus ihre Weiterbildung absolvieren, wirft das AÜG Probleme auf. Egal in welcher Form Sie Arbeitnehmer überlassen, die Änderungen im AÜG haben einschneidende Auswirkungen. Daher müssen Sie die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Arbeitnehmerüberlassung kritisch daraufhin überprüfen, ob sie in der bisherigen Form risikofrei genutzt werden können oder ob Handlungsbedarf besteht! Hierbei soll Ihnen dieses Seminar Hilfestellungen geben.
Schwerpunkte des Seminars werden sein:
Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte