Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Seit Verabschiedung des Krankenhaus-Strukturgesetzes Ende 2015 sind mehrere Umsetzungsschritte realisiert worden. Vom Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren über die Anpassung der Mindestmengenregelungen bis zu dem, im Dezember 2017 veröffentlichten Beschluss des G-BA über Qualitätszu- und Abschläge, sind wichtige Weichen gestellt worden. Ein Blick auf die Detailregelungen der bisherigen Umsetzungsschritte sowie ergänzende Gesetzgebungsaktivitäten einzelner Bundesländer zeigt bereits jetzt, dass die Zielstellung des gesamten Projekts in einer als „Konzentrationsprozess“ bezeichneten Marktbereinigung liegen wird. Die Krankenhäuser sollten diesbezüglich gewappnet sein und neben den gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten die strategische Ausrichtung weg von der Mengenausweitung hin zu verbesserter Effektivität und Qualität voranbringen.
Ihr Nutzen
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen, den bisher daran anknüpfenden Umsetzungsschritten auf Bundes-, wie Länder- sowie Krankenhausebene. Die parallel ergangene Rechtsprechung soll ebenso beleuchtet werden, wie die Aktivitäten auf Kostenträgerseite. Daneben soll der Blick hin auf mögliche straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen erweitert sowie arbeitsrechtliche Handlungsinstrumente vorgestellt werden.
Inhalt
I. Überblick zu den bisherigen Umsetzungsschritten
II. Aktueller Stand im Bereich der planungsrelevanten Qualitätsindikatore
III. Qualitätszu- und Abschläge
IV. Mindestmengenregelungen
V. Sonstige Anforderungen des KHSG an die Krankenhäuser
VI.Straf- und haftungsrechtliche Problemkreise des Krankenhausstrukturgesetzes
Zielgruppe
Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich Medizincontrolling/Qualitätssicherung, Leiter und Mitarbeiter der Rechts- sowie der Personalabteilung