Am 10.11.2020 hält Rechtsanwältin Claudia Reich ein Webinar zu dem Thema „Krankenhaus-Strukturgesetz „Update Qualitätsvorgaben im Krankenhaus – Mindestpersonalvorgaben, Mindestmengen & Co.“
Die Sicherung und Verbesserung der Qualität im Krankenhaus bildet seit der Verabschiedung des Krankenhaus-Strukturgesetzes Ende 2015 den Leitfaden politischen Handelns im Gesundheitsbereich. Dabei geht die bisherige Entwicklung über bloße Qualitätsmanagementsysteme hinaus. Neben der Einführung von Mindestpersonalvorgaben durch die Pflegepersonaluntergenzen-Verordnung (PpUGV) sowie durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifegeborener (QFR-RL), hat der Gesetzgeber sog. planungsrelevante Qualitätsindikatoren und ein gestuftes System der Notfallversorgung entwickelt. Geplant ist ein weiterer Ausbau der Mindestmengenregelungen und der Prüfungskompetenzen des MDK sowie die Entwicklung vergütungsrelevanter Qualitätsindikatoren nach dem „pay-for-performance“-Ansatz. Bei Nichterfüllung der Qualitätsvorgaben drohen den Krankenhäusern:
Ein Blick auf die Detailregelungen zeigt bereits jetzt, dass die Zielstellung des gesamten Projekts in einer als „Konzentrationsprozess“ bezeichneten Marktbereinigung liegt. Hinzu kommt, dass infolge mehrerer Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 04.06.2019 und vom 07.06.2019 zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Honorarkräften im Krankenhaus keine rechtssichere Möglichkeit mehr besteht, fehlendes Krankenhauspersonal durch Honorarkräfte zu ersetzen. Das Seminar stellt die aktuellen Entwicklungen vor und gibt Hinweise zu bestehenden Rechtschutzmöglichkeiten.
Schwerpunkte
Zielgruppe
Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich Medizincontrolling/Qualitätssicherung, Leiter und Mitarbeiter der Rechts- sowie der Personalabteilung
Die Veranstaltungsunterlagen finden Sie hier.