Rechtsgebiet: Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie fachkundig in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten Ihres Unternehmens.
Im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht sind wir dank unserer Expertise der ideale Ansprechpartner.
Wir beraten und vertreten vorwiegend Unternehmen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie mittelständische Unternehmen in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Zu unseren Mandanten zählen vornehmlich:
- Unternehmen im Gesundheitswesen
- Unternehmen im Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Schwerpunkte unserer Arbeit liegen dabei in folgenden Bereichen:
- Gründung oder Übernahme von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Verhältnis der Gesellschafter zueinander
- Vertragsgestaltung mit Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten
- Abwicklung von Gesellschaften
- Praxisgründung, -kauf und -verkauf
- Gründung, Übernahme, Übertragung von Heimplätzen oder Pflegeheimen
- Gründung, Zulassung oder Übernahme eines MVZ
- Gründung oder Verkauf von Servicegesellschaften eines Krankhauses
- Übernahme und Privatisierung von Krankenhäusern
- Fusionen von Krankenhäusern
Handels- und Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zum Unternehmensverkauf
Unsere anwaltliche Beratung reicht von:
- der Gründung oder Übernahme von Personen- und Kapitalgesellschaften
- über die Wahl der Gesellschaftsform oder der Konzeption neuer Geschäftsmodelle
- bis hin zum Unternehmensverkauf
Weiterhin sind wir auch ein verlässlicher Ansprechpartner bei:
- etwaigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern
- der Unterstützung bei gesellschaftsrechtlichen Finanzierungs- und Sonderfragen für unsere Mandanten
Im Bereich des Gesundheitswesens beraten und unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere bei:
- der Gründung eines MVZs
- der Zulassung eines MVZs
- der Übernahme eines MVZs
- bei der Gründung oder dem Verkauf von Servicegesellschaften eines Krankenhauses
- bei der Übernahme und/oder Privatisierung von Krankenhäusern
- bei Fusionen von Krankenhäusern
Darüber hinaus übernehmen wir:
- die Vertragsgestaltung mit Vorständen
- die Vertragsgestaltung mit Geschäftsführern
- die Vertragsgestaltung mit leitenden Angestellten
Andere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Medizinrecht
Strafrecht
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Boemke und Partner Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB
Mozartstraße 3, 04107 Leipzig
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