Am 28.09.2022 wird Rechtsanwältin Susanne Boemke ein Online-Seminar zum Thema „Umsetzung der Änderungen im Nachweisgesetz“ durchführen.
Kurz vor den Sommerferien hat der Gesetzgeber zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie weitreichende Änderungen im Nachweisgesetz beschlossen, die bereits zum 01. August 2022 in Kraft getreten sind. Mit dieser Gesetzesänderung treffen die Arbeitgeber zahlreiche neue Nachweispflichten. Auf Unternehmensebene müssen daher zeitnah bestehende Arbeits-Vertragsmuster angepasst werden bzw. Formulare für die Erbringung der Nachweise geschaffen werden. Werden die Nachweise nämlich nicht erbracht, ist dies einerseits eine Ordnungswidrigkeit und andererseits kann dies unter Umständen zu Streitigkeiten mit Arbeitnehmern bzw. der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrats/Personalrats/MAV) führen.
Ihr Nutzen
Referentin Rechtsanwältin Susanne Boemke ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und greift mit ihrer renommierten und gut vernetzten sowie in der Gesundheitsbranche seit mehr als 16 Jahren etablierten Kanzlei auf einen großen Erfahrungsschatz zurück. Sie wird aus anwaltlicher Sicht die Neuerung im Nachweisgesetz und die Auswirkungen für Sie als Arbeitgeber erklären und Ihnen Möglichkeit zur gemeinsamen Diskussion Ihrer Fragen geben.
Inhalt
In diesem Webinar steht der Fokus auf den zum 01. August 2022 in Kraft getretenen Änderungen im Nachweisgesetz. Neben der inhaltlichen Vorstellung der neuen Nachweispflichten sollen Ihnen vor allem Hinweise und Tipps zur Umsetzung der Neuerungen gegeben werden. Eingegangen wird hierbei unter anderem auf folgende Fragen:
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Die Seminarunterlagen (PowerPoint-Präsentation, Gesetzestexte) können Sie hier herunterladen.