Am 22.09.2020 hält Rechtsanwältin Susanne Boemke ein Seminar zu dem Thema „Arbeitszeitrecht im Krankenhaus“.
Das Arbeitszeitrecht stellt Personal- und Dienstplanverantwortliche immer wieder vor besondere Herausforderungen. Auf der einen Seite muss die Versorgung der Patienten mit Fachpersonal gewährleistet, auf der anderen Seite müssen bei der Dienstplanung vertragliche Vereinbarungen und das Arbeitszeitschutzrecht mit Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten beachtet werden. Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht begründen Leistungsverweigerungsrechte für Mitarbeiter und Streitigkeiten mit der Arbeitnehmervertretung sind vorprogrammiert. Überdies können sie Ermittlungen der für den Arbeitszeitschutz zuständigen Behörden nach sich ziehen und zu empfindlichen Strafen für Dienstplan- und Personalverantwortlichen sowie der Geschäftsführung führen. Trotz seiner besonderen Bedeutung gibt es fast keine Spezialliteratur und Seminare zum Arbeitszeitrecht im Krankenhaus. Diese Lücke soll dieses Seminar schließen.
Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, Geschäftsleitung, Dienstplanverantwortliche, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte sowohl mit als auch ohne Vorkenntnisse
Die Seminarunterlagen finden Sie hier.