Das Bundesverfassungsgericht sieht die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bzw. den Nachweis über die Impfung oder den Genesenenstatus im Moment in dem Eilverfahren als nicht verfassungswidrig an. Es hat aber Bedenken geäußert hinsichtlich der gesetzlichen Regelungstechnik. Diese verweist bezüglich der zu erbringenden Nachweise nämlich auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und diese wiederum auf die Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts.
Ob schlussendlich die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsmäßig ist, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Mit dieser Entscheidung besteht zumindest im Moment erst einmal Gewissheit darüber, dass das Gesetz zum 15.03.2022 umgesetzt werden muss.
Die Pressemitteilung zu der Entscheidung können Sie nachlesen:
Die wesentlichen Inhalte und Umsetzungshinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Abs. 1 IfSG finden Sie in unserer News .