Erfolg im Tarifstreit gegen Marburger Bund

Boemke und Partner Rechtsanwälte haben erfolgreich einen Maximalversorger gegen den Marburger Bund in einem Tarifstreit vor den Arbeitsgerichten vertreten. In zweiter Instanz hat das zuständige Landesarbeitsgericht bestätigt, dass der im Jahre 2000 gezeichnete Haustarifvertrag in Gänze nicht wirksam zustande gekommen ist und vom Klinikum nicht angewandt werden muss.

Diesen Prozess durften wir als Kanzlei von der Beratung über die Beschlussfassung im Aufsichtsrat bis zur Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren begleiten. Wir sind stolz darauf, dass das Klinikum diesen Weg mit uns gegangen ist und wir am Ende mit der von uns vorgeschlagenen Strategie erfolgreich waren.

Dieses Ergebnis trägt dazu bei, den Bestand des Klinikums zu sichern. Im nächsten Schritt wird es darum gehen, mit dem Marburger Bund zusammen für beide Seiten tragfähige neue tarifliche Regelungen zu finden.

Es geht keinem Klinikum darum, den Beschäftigten so wenig wie möglich Gehalt zu zahlen. Allerdings ist es wünschenswert, dass auch die Gewerkschaftsseite bei aller berechtigten Verfolgung der Interessen ihrer Mitglieder anerkennt, dass sich die Kliniken in einem komplexen und überaus schwierigen System der Refinanzierbarkeit bewegen und ihr Handlungsspielraum dadurch sehr begrenzt ist. Daher ist die vollständige Übernahme des TV-Ärzte/VKA, wie sie vom Marburger Bund landesweit als Ziel verfolgt wird, für die meisten Kliniken nicht realisierbar. Hierbei geht es oftmals weniger um die aktuellen Tabellengehälter als vielmehr um die drastischen Einschränkungen, die der Tarifvertrag in der Dienstplanung vorsieht. Diese führen nämlich dazu, dass ein Klinikum bei derselben Leistung deutlich mehr Vollzeitarbeitskräfte an Ärzten vorhalten müsste. In dem bestehenden (Finanzierungs)- System sollte es gemeinsames Ziel der Gewerkschaften und Kliniken sein, eine beiderseits interessengerechte und realisierbare Lösung zu finden.

 

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