Die Schadensersatzklage von Prof. Erika Raab, Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau, geht in die nächste Runde. Im Frühjahr 2024 reichte Prof. Dr. Erika Raab für das von ihr geleitete Haus gemeinsam mit den Rechtsanwälten der Boemke und Partner Rechtsanwälte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Der Vorwurf: Die staatliche Finanzierung reicht schon lange nicht mehr aus, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Dies bedroht neben vielen Arbeitsplätzen die zukünftige medizinische Versorgung der Bevölkerung.
Wenige Monate nach Einreichung der Klage am Landgericht Darmstadt wurde das neue Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet. Einige zentrale Argumente aus der Klageschrift finden sich im neuen Gesetz wieder.
Das Gerichtsverfahren am Landgericht Darmstadt ist noch nicht entschieden. Seit Einreichung der Klage haben aber einige Kliniken das rechtliche Vorgehen unterstützt und sich teils selbst mit eigenen Schadensersatzklagen angeschlossen – Weitere Einrichtungen sowie Verbände und politische Vertreter erwägen im Austausch mit der Kreisklinik Groß-Gerau weitere Schritte.
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