Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde von 54 Beschwerdeführern gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) zurück

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.04.2022, Az.: 1 BVR 2649/21

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibt erhalten! Trotz Scheiterns einer allgemeinen Impfpflicht auf politischer Ebene hat die gesetzliche einrichtungsbezogene Impfpflicht Bestand. Politisch ist im Moment keine Änderung zu erwarten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27.04.2022 nunmehr § 20a und § 22 Infektionsschutzgesetz für verfassungsgemäß eingestuft.

Der Weg war seit der Entscheidung im Eilverfahren über die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch das Bundesverfassungsgericht vom 10.02.2022 vorgegeben. Die seinerzeit in dem Eilverfahren vom Bundesverfassungsgericht geäußerten Zweifel an der formalen Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurden zwischenzeitlich ausgeräumt.

Die Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-Impfung oder des Genesenenstatus ist verfassungsrechtlich wirksam und muss von allen Beschäftigten im Gesundheitswesen erbracht werden. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt zudem, dass dies auch bei Beschäftigtengruppen wie z.B. Verwaltungs-, Reinigungs- und Küchenpersonal gilt, auch wenn diese Personen kaum Kontakt mit Patienten/vulnerablen Personen haben. Sind Beschäftigte (hierzu zählen nach dem Gesetz auch alle Dritten, die sich in den Einrichtungen aufhalten) ungeimpft oder können einen Genesenenstatus nicht vorlegen, droht das Beschäftigungs-/Betretungsverbot der Einrichtung. Hieran arbeiten gerade die Gesundheitsämter. Erste Entscheidungen werden im Sommer erwartet. Diese werden jedoch lokal äußerst unterschiedlich ausfallen.

Die Pressemitteilung zu der Entscheidung können Sie nachlesen:

Bundesverfassungsgericht – Presse – Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“)

Den vollständigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier:

Bundesverfassungsgericht – Entscheidungen – Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“)

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird daher die Einrichtungen vor weitere Herausforderungen bei der Absicherung des Personals bei Leistungserbringung stellen. Außerdem birgt die Situation erhebliches Konfliktpotenzial auf betrieblicher Ebene in sich. Dies wird in den nächsten Monaten sicherlich verschärft, da im Moment Coronaschutzverordnungen auslaufen und noch nicht absehbar ist, ob der Gesetzgeber hinsichtlich Masken- und Testpflicht neue Regelungen für die Einrichtungen schaffen wird. Es wird daher insbesondere in den nächsten Monaten wohl notwendig sein, auf betrieblicher Ebene in den Einrichtungen eigene Wege zu gehen. Hierzu gibt es bereits auch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen. Zu dieser Problematik wird daher Frau Rechtsanwältin Boemke beim Deutschen Krankenhausinstitut Vorträge halten. Informationen zum nächsten Vortrag finden Sie hier.

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