Rechtsgebiet: Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie fachkundig in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten Ihres Unternehmens.

Im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht sind wir dank unserer Expertise der ideale Ansprechpartner.

Wir beraten und vertreten vorwiegend Unternehmen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie mittelständische Unternehmen in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Zu unseren Mandanten zählen vornehmlich:

  • Unternehmen im Gesundheitswesen
  • Unternehmen im Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Schwerpunkte unserer Arbeit liegen dabei in folgenden Bereichen:

  • Gründung oder Übernahme von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Verhältnis der Gesellschafter zueinander
  • Vertragsgestaltung mit Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten
  • Abwicklung von Gesellschaften
  • Praxisgründung, -kauf und -verkauf
  • Gründung, Übernahme, Übertragung von Heimplätzen oder Pflegeheimen
  • Gründung, Zulassung oder Übernahme eines MVZ
  • Gründung oder Verkauf von Servicegesellschaften eines Krankhauses
  • Übernahme und Privatisierung von Krankenhäusern
  • Fusionen von Krankenhäusern

Handels- und Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zum Unternehmens­verkauf

Unsere anwaltliche Beratung reicht von:

  • der Gründung oder Übernahme von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • über die Wahl der Gesellschaftsform oder der Konzeption neuer Geschäftsmodelle
  • bis hin zum Unternehmensverkauf

Weiterhin sind wir auch ein verlässlicher Ansprechpartner bei:

  • etwaigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern
  • der Unterstützung bei gesellschaftsrechtlichen Finanzierungs- und Sonderfragen für unsere Mandanten

Im Bereich des Gesundheitswesens beraten und unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere bei:

  • der Gründung eines MVZs
  • der Zulassung eines MVZs
  • der Übernahme eines MVZs
  • bei der Gründung oder dem Verkauf von Servicegesellschaften eines Krankenhauses
  • bei der Übernahme und/oder Privatisierung von Krankenhäusern
  • bei Fusionen von Krankenhäusern

Darüber hinaus übernehmen wir:

  • die Vertragsgestaltung mit Vorständen
  • die Vertragsgestaltung mit Geschäftsführern
  • die Vertragsgestaltung mit leitenden Angestellten

Andere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Medizinrecht

Strafrecht

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Boemke und Partner Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB
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