Claudia Reich ist seit 2008 Anwältin bei Boemke und Partner und seit 2020 in freier Mitarbeit in der Kanzlei. Aufgrund ihrer hohen Spezialisierung verfügt Rechtsanwältin Reich über vertieftes Fachwissen und umfangreiche Erfahrung im Bereich des Medizinrechts und Sozialversicherungsrechts.
Rechtsanwältin Reich berät und vertritt vornehmlich Krankenhäuser, Rehakliniken, Vertragsärzte, MVZs, Kooperationen von Krankenhäusern sowie sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie Pflegeeinrichtungen, Krankentransportunternehmen und Apotheken.
Außerdem ist Claudia Reich Dozentin in medizinrechtlichen Themengebieten. Sie ist Autorin zahlreicher Fachveröffentlichungen u. a. im Bereich der Kooperationen von Krankenhäusern, der Mindest- und Qualitätsanforderungen an Krankenhausleistungen und zur Thematik der Delegation ärztlicher und pflegerischer Leistungen im Krankenhaus sowie im Bereich des Apotheken- und Arztstrafrechts.