
Ramona Hellwig ist seit 2023 in der Kanzlei Boemke und Partner tätig. Sie ist spezialisiert auf das Fachgebiet Medizinrecht.
Frau Rechtsanwältin Hellwig verfügt über mehr als fünfzehn Jahre juristische Erfahrung – sowohl in der anwaltlichen Beratung und Prozessführung als auch in leitenden Funktionen innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Sie begleitet rechtlich komplexe Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse mit strategischem Blick und besonderem Verständnis für institutionelle Strukturen.
Ihr anwaltlicher Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung von Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Sie berät insbesondere zu Fragen der Vergütungssystematik, der Durchführung und Begleitung von Schiedsstellenverfahren sowie zur rechtskonformen Umsetzung aktueller regulatorischer Anforderungen – etwa im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) und der Fördertatbestände des Krankenhaus-Transformationsfonds (KHTFV).