Susanne Boemke ist Gründerin der Kanzlei Boemke und Partner. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre umfangreiche Branchenexpertise befähigt sie, Strategien und Konzepte für Unternehmen in schwierigen Rechts- und Sachlagen zu entwickeln und umzusetzen.
Frau Boemke vertritt und berät vorwiegend Leistungserbringer und Unternehmen im Gesundheitswesen aber auch Wirtschaftsunternehmen. Ihr Tätigkeitsspektrum reicht von der vollumfänglichen Begleitung und Umsetzung von Umstrukturierungsprozessen über die rechtssichere Erstellung und Optimierung von Verträgen (mit Chefärzten, Vorständen oder Geschäftsführern) bis hin zu der Erstellung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Tarifverträgen oder der prozessualen Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Rechtsanwältin Boemke ist zudem Autorin von Monographien und arbeitsrechtlichen Fachbeiträgen.