Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Arbeitsrechtlicher Teil Vor welche neuen Aufgaben werden die Personalräte gestellt?
Inhalt
Seminarziel
Zum 01.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Das Seminar bereitet Sie praxisnah auf den Umgang mit dem Gesetz in der täglichen Personalarbeit vor. An konkreten Beispielen bekommen Sie praktische Handlungsanleitungen, um Ihren Aufgaben aus dem AGG gerecht zu werden. Das Seminar soll auch aufzeigen, welcher Spielraum dem Arbeitgeber trotzdem verbleibt. Gleichermaßen werden Sie auf den Umgang mit möglichen Diskriminierungsvorwürfen vorbereitet. Schließlich erhalten Sie die Gelegenheit zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch.
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen und Personalabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, interessierte Mitarbeiter