Dienstag, 20. November 2007

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Arbeitsrechtlicher Teil Vor welche neuen Aufgaben werden die Personalräte gestellt?

Seminar

Veranstalter

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Inhouse-Schulung eines Mandanten

Inhalt

  • Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Diskriminierungs-/Benachteiligungsverbote
    • Was ist eine Diskriminierung/Benachteiligung?
    • Welche Merkmale spielen eine Rolle?
    • In welchen Bereichen eines Arbeitsverhältnisses kann das AGG eine Rolle spielen?
    • Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer Diskriminierung/Benachteiligung?
    • Wann ist eine unterschiedliche Behandlung zulässig?
  • Konsequenzen für die Pflichten der Dienststelle
    • Was hat die Dienststelle allgemein zu beachten?
    • Was hat die Dienststelle konkret zu beachten bei:
    • Stellenausschreibungen
    • Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen
    • Personalfragebögen
    • Gestaltung von Arbeitsverträgen
    • der Höhe der Vergütung
    • Weiterbildung, Versetzung, Beförderung und Weisungen
    • Ausspruch von Kündigungen
    • Betriebs-/Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen
    • Abschluss von Sozialplänen?
  • Organisationspflichten der Dienststelle nach dem AGG
    • Organisation und Dokumentation von Personalmaßnahmen
    • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
    • Mitarbeiterrichtlinien
    • Beschwerdemanagement
  • Konsequenzen für die Arbeit der Personalräte
    • Welche gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten haben Personalräte?
    • Überwachungsfunktion
    • Informationsanspruch
    • Beteiligungsrechte des Personalrats bei einzelnen personellen Maßnahmen unter Einwirkung des AGG
    • Welche Maßnahmen nach dem AGG kann der Personalrat fordern?
    • Wie soll der Personalrat reagieren, wenn ihm ein Fall von Belästigung bekannt wird?
    • Überprüfung bestehender Dienstvereinbarungen
    • Abschluss von Dienstvereinbarungen als Instrument des Schutzes der Beschäftigten vor Benachteiligungen
    • Auswahlrichtlinien
    • Antidiskriminierungsvereinbarung
    • Klagemöglichkeit der Personalräte?

Ihr Nutzen
Zum 18.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Mit dem neuen AGG ergeben sich zahlreiche neue Rechte und Pflichten für alle Personalräte in den Dienststellen. Sie sind einerseits gemäß § 17 Absatz 1 AGG für die Umsetzung des AGG mitverantwortlich, andererseits wurden die Informations- und Mitbestimmungsrechte der Personalräte durch das neue Gleichbehandlungsgesetz erweitert. Die Veranstaltung macht Sie mit den Regelungen des AGG vertraut. Von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung werden alle Abläufe und Prozesse in der Dienststelle unter dem Einfluss des AGG diskutiert. An konkreten Beispielen bekommen Sie praktische Handlungsanleitungen, um Ihren Aufgaben aus dem AGG gerecht zu werden. Da die Teilnehmer jederzeit Fragen stellen können, soll die Veranstaltung auch zur Diskussion von Streitfragen und dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch dienen.

 

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