Veranstalter
Inhouse-Schulung eines Mandanten
Inhalt
Ihr Nutzen
Zum 18.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Mit dem neuen AGG ergeben sich zahlreiche neue Rechte und Pflichten für alle Personalräte in den Dienststellen. Sie sind einerseits gemäß § 17 Absatz 1 AGG für die Umsetzung des AGG mitverantwortlich, andererseits wurden die Informations- und Mitbestimmungsrechte der Personalräte durch das neue Gleichbehandlungsgesetz erweitert. Die Veranstaltung macht Sie mit den Regelungen des AGG vertraut. Von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung werden alle Abläufe und Prozesse in der Dienststelle unter dem Einfluss des AGG diskutiert. An konkreten Beispielen bekommen Sie praktische Handlungsanleitungen, um Ihren Aufgaben aus dem AGG gerecht zu werden. Da die Teilnehmer jederzeit Fragen stellen können, soll die Veranstaltung auch zur Diskussion von Streitfragen und dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch dienen.