Mittwoch, 27. Februar 2008

Korruptionsfreie Kooperation im Gesundheitswesen

Inhouse-Schulung

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.

Link
www.kgs-online.de

Inhalt

  • Einführung: Der öffentliche Diskurs über Korruption im Gesundheitswesen: Mythen und Fakten
  • Die rechtlichen Grundlagen:
    • Die Normen des Korruptionsstrafrechts und ihre Bedeutung für den Klinikbetrieb
    • Leitlinien der höchstrichterlichen Rechtsprechung
    • Die Bedeutung außerstrafrechtlicher Regelungen und Verein-barungen, z.B. „Kodex für Medizinprodukte“, „Gemeinsamer Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“
    • Einzelfragen: z.B.: Drittmittelforschung, Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen, Sachzuwendungen seitens der medizintechnischen und pharmazeutischen Industrie, „Zuweisungspauschalen“
    • Rechtsfolgen im Fall einer Verurteilung
  • Präventionsmaßnahmen: Wie kann im Klinikbetrieb der Entstehung korrup-tiver Strukturen vorgebeugt werden?
    • Richtlinien und Dienstanweisungen – Compliance mit dem Korruptionsstrafrecht
    • Mitarbeiterschulungen – Einübung praktischer Regelungen mit Fallbezug
    • Einsetzung eines „Compliance Officers“
    • „whiste-blowing“
  • Grundprinzipien der korruptionsfreien Kooperation
    • Trennungs- bzw. Entkopplungsprinzip
    • Transparenzprinzip
    • Dokumentationsprinzip
  • Verhalten im Fall eines Ermittlungsverfahrens
    • Verhalten gegenüber den Ermittlungsorganen vor der Verteidigerkonsultation – Krisenplan und Kompetenzverteilung
    • Verhalten bei Durchsuchung und Beschlagnahme
    • Strategien der Vorfeldverteidigung
    • Strategien bei mehreren Beschuldigten
    • Ziele der Verteidigung

Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption v. 13.08.1997 ist das Korruptionsstrafrecht erheblich erweitert und verschärft worden. Obwohl die Regelungen seit nunmehr rd. 10 Jahren in Kraft sind, besteht in allen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens noch immer eine weitgehende Unsicherheit über die Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen. Die „Furcht vor dem Korruptionsvorwurf“ wird zudem durch eine dramatisierende Medienberichterstattungen über spektakuläre Einzelfälle geschürt: Im öffentlichen Diskurs ist von der „Korruption im teuersten Gesundheitssystem der Welt“ die Rede. Das Seminar klärt Sie umfassend über die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und deren Bedeutung für den Klinikbetrieb auf. Darüber hinaus werden Präventionsmaßnahmen und Verteidigungsstrategien für den Fall eines Ermittlungsverfahrens aufgezeigt.

Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Rechts- und Personalabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, interessierte Mitarbeiter und Ärzte

 

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