Ort
Halle
Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Inhalt
Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Vertragsärzten haben in der jüngsten Vergangenheit für medienträchtiges Interesse gesorgt. Obwohl alle Krankenhäuser in irgendeiner Form niedergelassene Vertragsärzte in den Klinikalltag einbinden oder in anderer Art und Weise mit Ihnen kooperieren, sind die rechtlichen Grundlagen überwiegend unklar. Insbesondere über die Grenzen zulässiger Kooperationensformen zwischen niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern und deren Ausgestaltung besteht Unsicherheit. Auch die gerichtlichen Entscheidungen, bei denen verschiedene Kooperationsverträge bereits auf dem Prüfstand standen, tragen zu der Verunsicherung bei.
Da Krankenhäuser aus vershciedenen Gründen auf Kooperationen mit niedergelassenen Vertragsärzten angewiesen sind, möchte das Seminar die Teilnehmer über die Grundlagen, die mögliche Ausgestaltung von Verträgen und die sozialrechtlichen sowie strafrechtlichen Grenzen von Kooperationen zwichen niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern informieren. Anhand der neusten Rechtsprechung wird eingegangen auf die Themen:
Das Seminar soll IHnen die rechtlichen Grundlagen der Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Vertragsärzten vermitteln und insbesondere verdeutlichen, in welcher Art und Weise niedereglassene Vertragsärzte in den Klinikalltag eingebunden werden können und wo die rechtliche Grenzen liegen. Darüber hinaus werden die wirtschaftlichen und strategischen Chancen zulässiger Kooperationsformen aufgezeigt. Es werden aber auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken angesprochen, die bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzen für Krankenhaus und Entscheidungsträger besteht.
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen und Personalabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, interessierte Mitarbeiter