Ort
Potsdam
Veranstalter
Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.
Inhalt
Patientendaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Wann und in welchem Umfang persönliche Daten über ihn offenbart werden, liegt daher grundsätzlich allein in der Hand des Patienten. Die gesetzlichen Regelungen gewähren mit der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzrechts einen umfassenden Schutz der Patienteninformationen. Nur in eng umgrenzten Fällen dürfen Pateintendaten offenbart werden. Ein weiteres Problem: Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht verfolgen teils unterschiedliche Zielrichtungen, müssen aber dennoch beide gleichzeitig und sorgfältig beachtet werden. Schließlich können Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtigungen zur zivilrechtlichen Haftung führen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Haftungsfälle kann in der Praxis nur derjenige vermeiden, der die juristischen Möglichkeiten einer zulässigen Weitergabe von Patienteninformationen kennen. Neben den rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes stehen bei dem Seminar aktuelle Probleme zur Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht sowie die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Offenbarens von Patienteninformationen im Vordergrund. Getreu dem Motto: „Vorbeugen ist besser als Heilen“ zeigen die Referenten Möglichkeiten der Haftungsvermeidung sowie Strategien der Verteidigung gegen die zivil- und strafrechtlichtliche Inanspruchnahme auf.
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen und Personalabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, interessierte Mitarbeiter