Inhouse-Schulung eines Krankenhauses
Am 13.09.2011 hält Prof. Dr. Hendrik Schneider eine Inhouse-Schulung zur Einführung einer von Boemke I Frick I Rechtsanwälten entwickelten hausinternen Anti-Korruptionsrichtlinie. Adressaten der Schulung sind die Geschäftsführung, Chefärzte des Klinikums sowie Mitglieder des Betriebsrats. Die Inhouse-Schulung ist Teil der Maßnahmen zur Akzeptanzsicherung der neuen Regelungen im Unternehmen und dient ferner der Anleitung im konkreten täglichen Umgang mit den Bestimmungen der Anti-Korruptionsrichtlinie.