Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. (Anmeldeformular finden Sie hier)
Inhalte
Kooperationen zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten (z. B. niedergelassene Vertragsärzte, sog. „Rucksackärzte“ und Ärzte aus MVZ) werden nach wie vor vielfältig von Krankenhäusern genutzt. Einerseits ist es eine Möglichkeit, dem Mangel an Ärzten entgegenzuwirken. Andererseits können einzelne Häuser Fachärzte an sich binden, ohne diese in einer Vollbeschäftigung halten zu müssen. Obwohl alle Krankenhäuser in irgendeiner Form externe Ärzte in den Klinikalltag einbinden oder in anderer Art und Weise mit Ihnen kooperieren, sind die rechtlichen Grundlagen überwiegend unklar. Insbesondere über die Grenzen zulässiger Kooperationsformen zwischen externen Ärzten und Krankenhäusern und deren Ausgestaltung besteht Unsicherheit. Auch die gerichtlichen Entscheidungen, bei denen verschiedene Kooperationsverträge bereits auf dem Prüfstand standen, tragen zu der Verunsicherung bei.
Da Krankenhäuser aus verschiedenen Gründen auf Kooperationen mit externen Ärzten angewiesen sind, möchte das Seminar die Teilnehmer über die Grundlagen, die mögliche Ausgestaltung von Verträgen und die sozialrechtlichen sowie strafrechtlichen Grenzen von Kooperationen zwischen externen Ärzten und Krankenhäusern informieren. Anhand der neusten Rechtsprechung wird eingegangen auf die Themen:
Das Seminar soll Ihnen die rechtlichen Grundlagen der Kooperation zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten vermitteln und insbesondere verdeutlichen, in welcher Art und Weise externe Ärzte in den Klinikalltag eingebunden werden können und wo die rechtliche Grenzen liegen. Darüber hinaus werden die wirtschaftlichen und strategischen Chancen zulässiger Kooperationsformen aufgezeigt. Es werden aber auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken angesprochen, die bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzen für Krankenhaus und Entscheidungsträger bestehen.