Mittwoch, 13. Juni 2012

Kooperationen zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. (Anmeldeformular finden Sie hier)

Inhalte
Kooperationen zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten (z. B. niedergelassene Vertragsärzte, sog. „Rucksackärzte“ und Ärzte aus MVZ) werden nach wie vor vielfältig von Krankenhäusern genutzt. Einerseits ist es eine Möglichkeit, dem Mangel an Ärzten entgegenzuwirken. Andererseits können einzelne Häuser Fachärzte an sich binden, ohne diese in einer Vollbeschäftigung halten zu müssen. Obwohl alle Krankenhäuser in irgendeiner Form externe Ärzte in den Klinikalltag einbinden oder in anderer Art und Weise mit Ihnen kooperieren, sind die rechtlichen Grundlagen überwiegend unklar. Insbesondere über die Grenzen zulässiger Kooperationsformen zwischen externen Ärzten und Krankenhäusern und deren Ausgestaltung besteht Unsicherheit. Auch die gerichtlichen Entscheidungen, bei denen verschiedene Kooperationsverträge bereits auf dem Prüfstand standen, tragen zu der Verunsicherung bei.

Da Krankenhäuser aus verschiedenen Gründen auf Kooperationen mit externen Ärzten angewiesen sind, möchte das Seminar die Teilnehmer über die Grundlagen, die mögliche Ausgestaltung von Verträgen und die sozialrechtlichen sowie strafrechtlichen Grenzen von Kooperationen zwischen externen Ärzten und Krankenhäusern informieren. Anhand der neusten Rechtsprechung wird eingegangen auf die Themen:

  • Grundbegriffe: Konsiliararzt, Honorararzt, Belegarzt und verwandte Begriffe
  • Sozialrechtliche Grundlagen der Beteiligung von externen Ärzten an ambulanten Operationen des Krankenhauses gemäß § 115b SGB V, an der vor- und nachstationären Behandlung gemäß § 115a SGB V sowie an der stationären Krankenhausbehandlung
  • Schranken des Einsatzes von externen Ärzten in die Krankenhausbehandlung:
    • Versorgungsvertrag
    • Verbot direkter bzw. verdeckter Zuweiserpauschalen
    • Umfang der vertragsärztlichen Leistung
    • Ort der vertragsärztlichen Leistung
    • Zeitlicher Umfang der Kooperationstätigkeit
    • Form und Höhe der Vergütung
  • Facetten der Kooperation aus strafrechtlicher Sicht
  • Die erzwungene Kooperation
  • Die einvernehmliche Kooperation – Strafbarkeitsrisiken der Entscheidungsträger in den Krankenhäusern
  • Strafrechtlich unbedenkliche Kooperationsformen
  • Konsequenzen von unzulässigen Kooperationen

Das Seminar soll Ihnen die rechtlichen Grundlagen der Kooperation zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten vermitteln und insbesondere verdeutlichen, in welcher Art und Weise externe Ärzte in den Klinikalltag eingebunden werden können und wo die rechtliche Grenzen liegen. Darüber hinaus werden die wirtschaftlichen und strategischen Chancen zulässiger Kooperationsformen aufgezeigt. Es werden aber auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken angesprochen, die bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzen für Krankenhaus und Entscheidungsträger bestehen.

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