Donnerstag, 06. Februar 2014

Kooperationen zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Kooperationen zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten (z.B. niedergelassene Vertragsärzte, sog. „Rucksack-Ärzte“ und Ärzte aus MVZ) werden vielfältig von Krankenhäusern genutzt. Die Einsatzmöglichkeiten von externen Ärzten in Krankenhäusern sind durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das PsychEntgG und der BGH-Rechtsprechung aus 2012 deutlich erleichtert und erweitert worden. Wiederum gibt es, gerade mit dem Rentenversicherungsträger, zahlreiche Auseinandersetzungen über die sozialversicherungsrechtliche Bewertung von externen Ärzten in Krankenhäusern.

Ihr Nutzen
Das Seminar soll Ihnen die rechtlichen Hintergründe und die rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz von externen Ärzten in der Krankenhausbehandlung näher bringen, damit Sie:

  • professionell und effektiv externe Ärzte in Ihren Klinikalltag einbeziehen können
  • Kooperationsverträge mit externen Ärzten rechtssicher ausgestalten und dadurch
  • Haftungsfallen erkennen und Strafbarkeitsrisiken vermeiden können.

Inhalt
Konkrete Inhalte des Seminars werden anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen insbesondere sein:

Der Rahmen zulässiger Kooperationen

  • Einbeziehung in die vollstationäre Versorgung
  • Einbeziehung in Ambulante Operationen i.S.d § 115b SGB V i.V.m. AOP-Vertrag
  • Einbeziehung in die vor- und nachstationäre Behandlung gem. § 115a SGB V
  • Verbot direkter bzw. verdeckter Zuweiserpauschalen
  • Art und Umfang der Kooperationstätigkeit
  • Form und Höhe der Vergütung
  • Problematik der „Scheinselbständigkeit“ bei Einsatz externer Ärzte
  • Fragen des Haftungsrechts

Strafrechtliche Risiken von Kooperationen

  • Überblick über die relevanten Straftatbestände
  • Entscheidung des Großen Strafsenats des BGH vom 29.03.2012
  • Die erzwungene Kooperation
  • Die einvernehmliche Kooperation – Verbleibende Strafbarkeitsrisiken der Entscheidungsträger in Krankenhäusern
  • Strafrechtlich unbedenkliche Kooperationsformen

Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen und Personalabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte

 

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