Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Kooperationen zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten (z.B. niedergelassene Vertragsärzte, sog. „Rucksack-Ärzte“ und Ärzte aus MVZ) werden vielfältig von Krankenhäusern genutzt. Die Einsatzmöglichkeiten von externen Ärzten in Krankenhäusern sind durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das PsychEntgG und der BGH-Rechtsprechung aus 2012 deutlich erleichtert und erweitert worden. Wiederum gibt es, gerade mit dem Rentenversicherungsträger, zahlreiche Auseinandersetzungen über die sozialversicherungsrechtliche Bewertung von externen Ärzten in Krankenhäusern.
Ihr Nutzen
Das Seminar soll Ihnen die rechtlichen Hintergründe und die rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz von externen Ärzten in der Krankenhausbehandlung näher bringen, damit Sie:
Inhalt
Konkrete Inhalte des Seminars werden anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen insbesondere sein:
Der Rahmen zulässiger Kooperationen
Strafrechtliche Risiken von Kooperationen
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen und Personalabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte