Veranstalter
Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.
Die Beschäftigung von Honorarärzten hat Einzug in den Krankenhausalltag gehalten und ist in vielen Gebieten nahezu unverzichtbar geworden. Spezialisierte Vermittlungsagenturen haben sich auf die gezielte Vermittlung von Honorarärzten zur flexiblen Abdeckung des Bedarfs in den Krankenhäusern ausgerichtet. Allerdings ist mit den Honorarärzten eine Rechtsfigur zwischen dem angestellten Krankenhausarzt und dem selbständigen, niedergelassenen Vertragsarzt entstanden, deren sozialversicherungsrechtliche Einordnung Schwierigkeiten bereitet.
Ihr Nutzen
Das Seminar will Ihnen den derzeitigen Meinungsstand zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Honorarärzte darstellen und Ihnen insbesondere erläutern:
Inhalt
I. Die Bedeutung honorarärztlicher Tätigkeit in den Krankenhäusern
II. Die Beschäftigung „scheinselbständiger“ Honorarärzte
1. Betriebsprüfungsverfahren nach § 28p SGB IV [&] Auffassung DRV Bund zur „Scheinselbständigkeit“
2. Überblick über die sozialgerichtliche, arbeitsgerichtliche und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
3. Abgrenzungskriterien
3.1 Fachliche Weisungsgebundenheit
3.2 Organisatorische Eingliederung durch funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess
3.3 Unternehmerrisiko
III. Risiken bei Beschäftigung „scheinselbständiger“ Honorarärzte
1. Strafbarkeit des Geschäftsführers des Klinikums nach § 266a i.V.m. § 14 StGB
2. Nachentrichtung der nicht abgeführten SV- Beiträge und Lohnsteuer
3. Problematik der Abrechenbarkeit honorarärztlicher Leistungen
4. Haftungsrechtliche Risiken
5. Einordnung des Honorararztes als Arbeitnehmer und Geltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften
IV. Ausblick
V. Handlungsempfehlungen
1. Widerspruch gegen Betriebsprüfungsbescheide
2. Ausgestaltung der Honorararztverträge
3. Statusfeststellungsverfahren
4. Befreiungsbescheide
5. Arbeitnehmerüberlassung als Alternative?
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/ Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Controlling.