Montag, 22. September 2014

Servicegesellschaften von Krankenhäusern

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.

Ihr Nutzen
Das Seminar vermittelt den Teilnehmern vertiefte Kenntnisse über die derzeitige Situation und Zukunftsfähigkeit von sog. Servicegesellschaften in Krankhäusern.

Inhalte
Viele Krankenhäuser haben gute Erfahrungen mit eigenen Servicegesellschaften gemacht. Als Alternative zur Fremdvergabe von Leistungen haben zahlreiche Krankenhäuser in der Vergangenheit eigene Servicegesellschaften gegründet, die vor allem Dienstleistungen im peripheren, also nichtmedizinischen Bereich, für das Krankenhaus ausführen. Während viele Krankhäuser, welche in Form einer GmbH organisiert sind, diesen Schritt bereits vor vielen Jahren gemacht haben, entstehen Servicegesellschaften in Form von Tochtergesellschaften immer wieder neu und es entstehen neue Strukturen, wie zentrale Servicegesellschaften für mehrere Standorte unterschiedlicher Krankenhausgesellschaften.

Nun drohen jedoch den Servicegesellschaften von Krankenhäusern aus mehreren Richtungen Probleme: Seit 01.12.2011 gibt es gravierende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die auch für Servicegesellschaften relevant sind. Außerdem reklamiert ver.di ihre Tarifzuständigkeit für Servicegesellschaften, die Tochtergesellschaften von Krankenhausgesellschaften sind. Mit der Folge, dass bereits zahlreiche rechtskräftige arbeitsgerichtliche Entscheidungen vorliegen, die ver.di stärken und sich Tochtergesellschaften von Krankenhäusern gezwungen sehen, mit ver.di Tarifverträge abzuschließen. Außerdem gibt es seit 2013 Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass bzgl. der organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft. Zudem prüfen Finanzverwaltungen verstärkt, ob bei einer Servicegesellschaft wirksam die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft erfüllt sind oder ob lediglich die Umsatzsteuerfreiheit und Gemeinnützigkeit rechtsmissbräuchlich ausgenutzt wird.

Das Seminar möchte Ihnen die aktuelle Situation und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, damit Sie die vorhanden Strukturen in Ihrem Klinikum und möglichen Handlungsbedarf realistisch bewerten können und Alternativen abwägen können. Anderseits soll das Seminar denjenigen behilflich sein, die die Gründung einer Servicegesellschaft planen, mögliche zukunftsfähige Strukturen aufzuzeigen.

Im Einzelnen geht es um folgende Punkte:

1.    Bestandsaufnahme der Servicegesellschaften in Krankenhäusern
  • Überblick über die Formen und Verbreitung von Servicegesellschaften
  • Gründe für eine Servicegesellschaft
  • Bestehende Tarifsituation in Servicegesellschaften

2.     Auswirkungen der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 01.12.2011

  • Abgrenzung Dienst-/Werkleistung zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Anwendung von Tarifverträgen bei Arbeitnehmerüberlassung
  • Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung, auch bei Konzernservicegesellschaften
  • Verbot der dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung
  • Rechtsfolgen bei Fehlen einer Erlaubnis oder einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung
  • „Eingriffsrechte“ der Arbeitnehmervertretung
  • Wege aus der Arbeitnehmerüberlassung für Servicegesellschaften

3.      Tarifzuständigkeit von ver.di für Servicegesellschaften

  • Organisationsstruktur der DGB- Gewerkschaften
  • Wann ist ver.di für eine Tochtergesellschaft einer Krankenhausgesellschaft tarifzuständig?
  • Reaktionsmöglichkeiten, wenn ver.di einen Tarifvertrag für eine Tochtergesellschaft einer Krankenhausgesellschaft fordert
  • Auswege aus der Tarifzuständigkeit von ver.di?

4.      Umsatzsteuerpflicht

  • Die umsatzsteuerliche Organschaft – Voraussetzungen &Besonderheiten
  • Neuerungen bei der organisatorischen Eingliederung
  • Umsatzsteuerrechtliche Organschaft versus Tarifzuständigkeit ver.di

5.      Zukunftsperspektive

  • Können Servicegesellschaften von Krankenhäusern weiter bestehen?
  • Reorganisationsmöglichkeiten von Servicegesellschaften
  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen bei Reorganisationen von Servicegesellschaften
    • Betriebsübergang
    • Tarifbindung
    • Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung

Zielgruppe
Mitarbeiter von Kliniken und Servicegesellschaften aus Geschäftsführung und Verwaltung, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter, welche für Unternehmensentwicklung sind

Veranstaltung teilen: