Mittwoch, 23. September 2015

Mindestlohngesetz

Inhouse-Schulung

Veranstalter

Veranstalter
ein Universitätsklinikum

Ihr Nutzen
Schwerpunkt der Inhouse-Schulung ist die Erläuterung der Regelungen des Mindestlohngesetzes und der Darstellung der Auswirkungen sowie Anwendungsprobleme in der Praxis. Neben der Wissensvermittlung zu diesen Themen soll die Inhouse-Schulung auch im besonderen Maße die Möglichkeit geben, im vertraulichen Kreis zu diskutieren.

Inhalt
1.   Überblick
2.   Anwendungsbereich (Für wen gilt das MiLoG? Findet das MiLoG z. B. auch für Medizinstudenten in der Famulatur, im praktischen Jahr oder für Psychotherapeuten in der praktischen Ausbildung Anwendung? Wer ist als Praktikant vom MiLoG ausgenommen?)
3.    Höhe des Mindestlohns
3.1  Was bedeutet 8,50 Euro je Zeitstunde?
3.2  Welche Leistungen können angerechnet werden?
3.3  Wie sind Sonderformen der Arbeit, z. B. Bereitschaftsdienste u.ä., zu vergüten?
4.    Fälligkeit des Mindestlohns (Auszahlungszeitpunkt)
4.1  Gesetzlicher Fälligkeitstermin
4.2  Auswirkungen auf Vereinbarung einer verstetigten Vergütung
4.3  Auswirkungen auf die Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten und die Behandlung von Überstunden
5.    Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf Ausschlussfristen
6.    Haftung für andere wegen Nicht-Einhaltung des Mindestlohns
7.    Aufzeichnungs-, Nachweis- und Anzeigepflichten
8.    Sanktionen bei Verstößen

Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/ Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Compliance und Controlling, Ärzte

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