Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.
Die Pharmaindustrie hat sich in sogenannten Transparenzkodizes dazu verpflichtet, alle Zuwendungen an Ärzte auf der Homepage des Unternehmens sichtbar zu machen. Publiziert werden der Name des Arztes, dessen lebenslange Arztnummer, seine Adresse, der Anlass und Zweck der Zuwendung und die Zuwendungshöhe. Vergleichbares gilt, soweit sich Zuwendungen unmittelbar an Krankenhäuser richten. Parallel zu diesen Eingriffen in Datenschutzrechte der Betroffenen realisiert der Gesetzgeber seine Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag, einen Straftatbestand der „Ärztekorruption“ zu schaffen. Der „Zangenangriff“ auf Ärzte und Kliniken wirft rechtliche und organisatorische Fragen auf. Welche Rechte bestehen gegenüber der Industrie? Welche organisatorischen Vorkehrungen zur Verbesserung von Compliance haben Krankenhäuser insofern zu treffen?
Ihr Nutzen
Das Seminar thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Datenschutz und zeigt die Fallstricke des kommenden Korruptionsstrafrechts auf. Sie kennen
Inhalt
Konkrete Inhalte der Veranstaltung werden insbesondere sein:
I. Transparenzkodizes und Datenschutz
II. Reform des § 299 StGB sowie Entwürfe für den kommenden § 299a StGB
III. Diesbezügliche Anforderungen an das Compliance Management im Krankenhaus
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/ Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Compliance und Controlling, Ärzte.