Veranstalter
Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.
Am 22.05.2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) entgegen zahlreicher Kritik beschlossen. Zum Juli 2015 soll das Tarifeinheitsgesetz in Kraft treten. Spartengewerkschaften, wie der Marburger Bund, werden jedoch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz erheben, um auf diesem Weg zu erreichen, dass das Gesetz für nichtig erklärt wird. Insbesondere auf Krankenhäuser, welche seit vielen Jahren eine Tarifpluralität leben, wird sich das Tarifeinheitsgesetz auswirken. Dies bedeutet jedoch nicht, dass zukünftig automatisch nur ein Tarifvertrag, z.B. mit ver.di (da diese sowohl nichtärztliches als auch ärztliches Personal vertritt) Anwendung finden wird. Das Tarifeinheitsgesetz kann ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Krankenhäuser haben. Für jede Krankenhausleitung ist es daher elementar, sich mit den Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes auseinander zu setzen. Nur dadurch können Sie wissen, wie sich das Gesetz auf Ihr Krankenhaus auswirkt und wann Sie wie handeln müssen.
Ihr Nutzen
Mit diesem Seminar wollen wir über das Tarifeinheitsgesetz informieren und praxisrelevante Fragestellungen mit Ihnen diskutieren.
Sie erhalten einen Überblick über die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes, verbunden mit Hinweisen sowie Erläuterungen zu den Auswirkungen in verschiedenen Konstellationen. Weiterhin geben wir Ihnen Tipps zu Gestaltungsmöglichkeiten zum rechtssicheren Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz in der betrieblichen Praxis eines Krankenhauses.
Inhalt
Zielgruppe
Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen