Dienstag, 27. Oktober 2015

Mindestlohngesetz

Inhouse-Schulung

Veranstalter

Veranstalter
ein Krankenhausträger

Ihr Nutzen
Schwerpunkt der Inhouse-Schulung ist die Erläuterung der Regelungen des Mindestlohngesetzes und der Darstellung der Auswirkungen sowie Anwendungsprobleme in der Praxis. Neben der Wissensvermittlung zu diesen Themen soll die Inhouse-Schulung auch im besonderen Maße die Möglichkeit geben, im vertraulichen Kreis zu diskutieren.

Inhalt

1. Überblick

2. Anwendungsbereich (Für wen gilt das MiLoG? Findet das MiLoG z. B. auch für Medizinstudenten in der Famulatur, im praktischen Jahr oder für Psychotherapeuten in der praktischen Ausbildung Anwendung? Wer ist als Praktikant vom MiLoG ausgenommen?

3. Höhe des Mindestlohns

3.1 Was bedeutet 8,50 Euro je Zeitstunde?
3.2 Welche Leistungen können angerechnet werden?
3.3 Wie sind Sonderformen der Arbeit, z. B. Bereitschaftsdienste u.ä., zu vergüten?

4. Fälligkeit des Mindestlohns (Auszahlungszeitpunkt)

4.1 Gesetzlicher Fälligkeitstermin
4.2 Auswirkungen auf Vereinbarung einer verstetigten Vergütung
4.3 Auswirkungen auf die Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten und die Behandlung von Überstunden

5. Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf Ausschlussfristen

6. Haftung für andere

7. Aufzeichnungs-, Nachweis- und Anzeigepflichten

8. Sanktionen bei Verstößen

9. Ergänzung zum MiLoG: Zweite Verordnung über die zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (2. PflegeArbbV)

Zielgruppe
Personalreferenten und einzelne Personalsachbearbeiter der Krankenhausgesellschaft

 

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