Veranstaltungsort
Universitätsklinikum Jena, Erlanger Allee 101
Hörsaal 1
Veranstalter
Universitätsklinikum Jena
Akademie der Landesärztekammer Thüringen
Inhalt
Begleitet vom Applaus politischer Akteure im Gesundheitswesen, den Medien und auch einigen Hochschullehrern wird in diesem Jahr das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft gesetzt werden. Es handelt sich um ein „Sonderstrafrecht“ für Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen, mit zwar einerseits berechtigte Belange der Strafgerechtigtkeit verfolgt werden. Denn nach geltendem Recht können Ärzte, die in Krankenhäusern beschäftigt sind, bei Korruption zur Verantwortung gezogen werden, ihre niedergelassenen Kollegen, die freiberuflich tätig sind, hingegen nicht. Der Gesetzgeber schießt aber über das Ziel hinaus, weil er Verstöße gegen das Berufsrecht zu Straftaten hoch stuft und dabei zudem gewichtige Bestimmtheitsdefizite in Kauf nimmt. Der Vortrag informiert über Anwendungsbereich und Grenzen der neuen Vorschriften und nimmt zu dem Entwurf kritisch Stellung.