Mittwoch, 23. März 2016

Krankenhausstrukturgesetz - 'Die geplante Qualitätsoffensive' und deren Anforderungen an die Krankenhäuser

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Neben Reformen im Bereich der Krankenhausfinanzierung plant der Gesetzgeber mit dem Krankenhausstrukturgesetz eine gezielte Stärkung der Qualität der Krankenhausversorgung. In diesem Zusammenhang soll Qualität zum einen als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt werden. Bei Nichteinhaltung dieser, vom GBA noch zu entwickelnden, Qualitätsindikatoren droht die Nichtaufnahme in den oder der Ausschluss aus dem Krankenhausplan bzw. der Nichtabschluss oder die Kündigung von Versorgungsverträgen. Zum anderen soll auch bei der Krankenhausvergütung an Qualitätsaspekte angeknüpft werden. Es ist u.a. geplant, Qualitätszu- und abschläge bei unzureichender Qualität einzuführen und die Mindestmengenregelung zu verschärfen.
Dies wird zahlreiche Auswirkungen auf Prozesse und Qualitätsmanagementsysteme in Krankenhäusern haben. Krankenhäuser müssen systematisch ihr Qualitätsmanagement neu ausrichten, um auf die geänderten Qualitätsanforderungen und das neue Vergütungssystem reagieren zu können.

Ihr Nutzen
Das Seminar will Ihnen einerseits die geplanten Neuregelungen des Krankenhausstrukturgesetzes bzgl. der geplanten Regelungen zur Qualitätsverbesserung sowie deren Auswirkungen auf die Krankenhäuser vorstellen. Anderseits soll ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung darin liegen, Ihnen aufzuzeigen, wie Sie durch Anpassung Ihrer Prozesse im Klinikum negative Rechtsfolgen vermeiden können. Hierbei wollen wir Ihnen keine neuen Qualitätsmanagementsysteme vorstellen sondern eine Lücke zu zahlreichen bestehenden Veranstaltungen zum Qualitätsmanagement, welche zu wenig die individualvertragliche Umsetzung ggü. den Mitarbeitern zum Inhalt haben, schließen. Spätestens durch die Neureglungen des KHSG sind alle Krankenhäuser in der Pflicht, Qualitätsmanagementsysteme unter Einbeziehung Ihrer Mitarbeiter in den Kliniken effizient einzuführen und deren Einhaltung im Arbeitsalltag sich zu stellen. Um dies gewährleisten zu können, sind innerhalb von Qualitätsmanagementsystemen klinikinterne Strukturen und Abläufe, arbeitsvertragliche Regelungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung ggü. Einzelnen notwendig.

Inhalt
Konkrete Inhalte der Veranstaltung werden insbesondere sein:

  1. Zielsetzungen und Zeitplan des Gesetzes
  2. Grundsätze der Einbeziehung der Mitarbeiter in die Qualitätsmanagementsysteme
  3. Einführung von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität durch das KHSG
  4. Neuregelung über Zu- bzw. Abschläge bei außerordentlich guter bzw. unzureichender Qualität durch das KHSG
  5. Neuregelung der Mindestmengenregelung durch das KHSG
  6. Neuregelung zum Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen den Krankenkassen und deren Verbänden mit den KH-Trägern durch das KHSG (§ 110a SGB V neu)
  7. Neuregelung zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser durch das KHSG
  8. Konkretisierung der Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen in Richtlinien des GBA
  9. Neuregelung zur Durchführung und zum Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den MDK und sonstige Neuregelungen des KHSG

Bei den einzelnen Neuerungen durch das KHSG werden wir Ihnen jeweils

  • die Neuregelung erläutern
  • die Rechtsfolgen/Auswirkungen auf die Krankenhäuser aus der Neureglung vorstellen
  • Rechtschutzmöglichkeiten erklären und
  • Maßnahmen der Klinikleitung zur Sicherstellung der Qualitätsanforderungen in den Arbeitsverhältnissen, z. B. durch Schaffung von Strukturen, arbeitsvertraglichen Regelungen, Zielvereinbarungen u. ä. aufzeigen

Zielgruppe
Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich Medizincontrolling/Qualitätssicherung, Leiter und Mitarbeiter der Rechts- sowie der Personalabteilung

 

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