Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.
Nach langem Hin und Her traten die neuen Korruptionsstraftatbestände §§ 299a, b StGB am 04.06.2016 in Kraft. Das neue Korruptionsstrafrecht findet seine Fokussierung auf das Gesundheitswesen. Es zielt insbesondere darauf ab die gesetzliche Lücke, die für Vertragsärzte entstanden ist, zu schließen. Die Neuerungen stellen eine nicht unbeachtliche Verschärfung der bisherigen Rechtslage dar. §§ 299a, b StGB führen neue strafrechtliche Risiken mit sich, die es zu vermeiden gilt.
Der „Zangenangriff“ auf Ärzte und Kliniken wirft rechtliche und organisatorische Fragen auf. Welche Rechte bestehen gegenüber der Industrie? Welche organisatorischen Vorkehrungen zur Verbesserung von Compliance haben Krankenhäuser insofern zu treffen?
Ihr Nutzen
Das Seminar thematisiert Inhalt und Bedeutung der neuen §§ 299a, b StGB. Es zeigt Ihnen die für Sie hinzukommenden neuen Risiken auf und stellt Ihnen die Auswirkungen auf die Compliance in Krankenhäusern und die Zusammenarbeit mit der Industrie dar. Die Thematik wird für Sie anhand von Fallkonstellationen und Ihren Fallstricken aufgearbeitet. Sie kennen:
Inhalt
Konkrete Inhalte der Veranstaltung werden insbesondere sein:
I. Die neuen §§ 299a, b StGB
1. Wortlaut der §§ 299a, b StGB
2. Tatbestandsvoraussetzungen
3. Vergleich zur alten Rechtslage: neue Strafbarkeitsrisiken
4. Strafrechtliche Aufwertung von Berufsrechtverletzungen
5. Diesbezügliche Aufsichtspflichten des Krankenhausgeschäftsführers
II. Anforderungen an das Compliance Management im Krankenhaus
1. Gestaltungsmöglichkeiten in internen Richtlinien/Betriebsvereinbarungen
2. Prozessoptimierung
III. Fallkonstellationen
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Compliance und Controlling, Ärzte