Dienstag, 07. März 2017

Gesundheitskongress des Westens 2017 - Anti-Korruptionsgesetz: Generalverdacht für Kooperationen im Gesundheitswesen?

Tagung

Veranstalter

Veranstalter
WISO S. E. Consulting GmbH

Ort: Köln, Kongresszentrum Gürzenich

Mit Wirkung zum 04. Juni 2016 sind die neuen Straftatbestände zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, §§ 299 a, b StGB, in Kraft getreten. Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, die bisher bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen und niedergelassene Ärzte sowie freiberuflich tätige Apotheker in den Anwendungsbereich der Korruptionsdelikte einzubeziehen.

Die Neuerungen stellen auch deshalb eine Verschärfung der bisherigen Rechtslage dar, weil erstmals Kooperationen zwischen dem stationären und dem niedergelassenen Sektor eindeutig strafrechtliche Relevanz haben können. Darüber hinaus ist durch das Gesetz die Sensibilität gegenüber Korruption im Gesundheitswesen gestiegen, so dass auch bei den etablierten Industriekooperationen erhöhte Vorsicht angezeigt ist.

Deshalb lautet ein Thema der Veranstaltung „Kooperation oder Korruption: Stehen jetzt alle Kooperationen zwischen Arzt, Krankenhaus und Industrie unter Korruptionsverdacht?“. Zur Diskussion stellt sich u.a. unserer Kooperationspartner, Prof. Dr. Hendrik Schneider, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht der Universität Leipzig.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

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