Donnerstag, 23. März 2017

Das neue Korruptionsstrafrecht – Die §§ 299 a, b StGB und ihre Bedeutung für das Gesundheitswesen

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Nach einem langwierigem Gesetzgebungsprozess sind mit Wirkung zum 04. Juni 2016 die neuen Straftatbestände zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, §§ 299 a, b StGB, in Kraft getreten. Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, die bisher bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen und niedergelassene Ärzte sowie freiberuflich tätige Apotheker in den Anwendungsbereich der Korruptionsdelikte einzubeziehen.

Die Neuerungen stellen auch deshalb eine Verschärfung der bisherigen Rechtslage dar, weil erstmals Kooperationen zwischen dem sationären und dem niedergelassenen Sektor eindeutig strafrechtliche Relevanz haben können. Darüber hinaus ist durch das Gesetz die Sensibilität gegenüber Korruption im Gesundheitswesen gestiegen, so dass auch bei den etablierten Industriekooperationen erhöhte Vorsicht angezeigt ist.

Ihr Nutzen
Das Seminar thematisiert Inhalt und Bedeutung der neuen §§ 299a, b StGB. Es zeigt Ihnen die für Sie hinzukommenden neuen Risiken auf und stellt Ihnen die Auswirkungen auf die Compliance in Krankenhäusern und die Zusammenarbeit mit der Industrie dar. Die Thematik wird für Sie anhand von Fallkonstellationen und Ihren Fallstricken aufgearbeitet. Sie kennen

  • den Inhalt der neuen §§ 299a, b StGB,
  • ihre sich daraus ergebenden Risiken, sowie Problemfelder,
  • die Möglichkeiten der Haftungsvermeidung angesichts der neuen strafrechtlichen Bestimmungen,
  • ihre Gestaltungsfreiheiten bei Kooperationsverträgen mit der Industrie (Fortbildungen, Studienverträge, Beraterverträge usw.) und zwischen den Sektoren sowie im Rahmen des Entlassmanagements,
  • die Schwachstellen ihrer Compliance

Inhalt

Vormittag: Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit:
I. Die neuen §§ 299 a, b StGB

1. Wortlaut der §§ 299 a, b StGB: Hintergründe der Gesetzgebung, Ziele, Rechtsgüter
2. Tatbestandsvoraussetzungen
3. Regelbeispiele, § 300 StGB, Bandenbegriff, Gewerbsmäßigkeit
4. Vergleich zur alten Rechtslage: Neue Strafbarkeitsrisiken

Nachmittag: Einzelne Problemfelder

II.

1. Kooperationen mit der Industrie

2. Kooperationen zwischen den Sektoren

3. Korruptionsrisiken beim Entlassmanagement

III. Diesbezügliche Anforderungen an das Compliance Management im Krankenhaus

1. Gestaltungsmöglichkeiten in internen Richtlinien/Betriebsvereinbarungen

       2. Prozessoptimierung
IV. Fallkonstellationen

Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/ Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Compliance und Controlling, Ärzte.

Referent
Prof. Dr. Hendrik Schneider

Die notwendigen Veranstaltungsinformationen finden Sie hier.

Die Seminarunterlagen finden Sie hier.

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