Mittwoch, 03. Mai 2017

Patientenverfügung

Inhouse-Schulung

Veranstalter

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ein Mandant

Am 03.05.2017 hält Frau Rechtsanwältin Susanne Boemke einen Vortrag im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte eines Klinikums zu dem Thema „Patientenverfügung“.

Ihr Nutzen
Im ärztlichen Alltag besteht immer wieder Unsicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Gerade in der Intensivmedizin muss die Behandlung des Patienten so schnell begonnen werden, dass die Patientenverfügung nicht selten zu spät wahrgenommen wird. Zudem gibt es im Klinikalltag mit Angehörigen Auseinandersetzungen über den Inhalt und die Reichweite von Patientenverfügungen. Für Ärzte ist es wichtig, die rechtlichen Grundsätze zu Patientenverfügungen zu kennen, um im Klinikalltag die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

Inhalt

  • Vorgehen bei der Festlegung der Therapie bei lebenserhaltenden Maßnahmen
  • Patientenverfügung
  • Stellvertreterentscheidung
  • Mutmaßlicher Wille des Patienten
  • Anrufung des Betreuungsgerichts

Hierbei werden auch die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2017, Az.: XII ZB 604/15, und 06.07.2016, Az.: XII ZB 61/16, zu den inhaltlichen Anforderungen einer Patientenverfügung diskutiert.

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