Donnerstag, 15. Juni 2017

Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dessen praktische Auswirkungen

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.

Am 01.04.2017 ist das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Unser Seminar informiert Sie über die wichtigsten Änderungen, deren Auswirkungen und zeigt Lösungswege für die Praxis auf.

Ihr Nutzen 

  • Die wichtigsten Änderungen im AÜG
  • Was Sie zukünftig beim Einsatz von Leiharbeitnehmern beachten müssen
  • Konkrete Handlungsanleitungen und mögliche Strategien – damit Sie trotz gesetzlicher Restriktionen Leiharbeit flexibel und rechtssicher nutzen können
  • In einem geschützten Rahmen haben Sie die Gelegenheit, eigene Situationen zu erörtern und Erfahrungen auszutauschen.

Inhalt

Auch in Krankenhäusern finden regelmäßig Arbeitnehmerüberlassungen statt, die in den Anwendungsbereich des AÜG fallen. Weit verbreitet ist z. B. der Einsatz von Mitarbeitern aus Servicegesellschaften in Krankenhäusern, der Austausch von Personal zwischen Krankenhaus-Gesellschaft und MVZ-Gesellschaft oder der Einsatz von Mitarbeitern einer Krankenhaus-Gesellschaft in einer anderen Krankenhaus-Gesellschaft innerhalb eines Unternehmensverbands bzw. Klinikkonzerns. Egal in welcher Form Sie Arbeitnehmer überlassen, die Änderungen im AÜG haben einschneidende Auswirkungen. Daher müssen Sie die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Leiharbeitnehmerüberlassung kritisch daraufhin überprüfen, ob sie in der bisherigen Form risikofrei genutzt werden können oder ob Handlungsbedarf besteht.

Schwerpunkte des Seminars werden sein:

  • Warum ist die Reform des AÜG auch für Krankenhausgesellschaften wichtig?
  • Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
  • Welche Ausgestaltungen sind keine Arbeitnehmerüberlassung?
  • Werkvertrag – Wie können Sie rechtssicher ein Werkvertragsverhältnis ausgestalten?
  • Gemeinsamer Betrieb
  • Ausnahmen vom Anwendungsbereich des AÜG
  • Besonderheiten bei der Konzernüberlassung
  • Personalgestellung auf Grund eines Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes
  • Gleiche Vergütung und Arbeitsbedingungen – gleicher Lohn nach 9 Monaten
  • 18 Monate Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung
  • Kleiner Fehler, große Wirkung – Vom Leiharbeitnehmer zum eigenen Arbeitnehmer
  • Informations- und Kennzeichnungspflicht
  • (Kein) Streikeinsatz von Leiharbeitnehmern
  • Mitbestimmungsrechtliche Schwellenwerte – so zählen Leiharbeitnehmer mit
  • Änderungen des BetrVG – neue Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Rechtsfolgen bei Rechtsverstößen
  • Übergangsregelung

Zielgruppe

Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte

 

Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Die Seminarunterlagen finden Sie hier.

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