Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.
Am 01.04.2017 ist das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Unser Seminar informiert Sie über die wichtigsten Änderungen, deren Auswirkungen und zeigt Lösungswege für die Praxis auf.
Ihr Nutzen
Inhalt
Auch in Krankenhäusern finden regelmäßig Arbeitnehmerüberlassungen statt, die in den Anwendungsbereich des AÜG fallen. Weit verbreitet ist z. B. der Einsatz von Mitarbeitern aus Servicegesellschaften in Krankenhäusern, der Austausch von Personal zwischen Krankenhaus-Gesellschaft und MVZ-Gesellschaft oder der Einsatz von Mitarbeitern einer Krankenhaus-Gesellschaft in einer anderen Krankenhaus-Gesellschaft innerhalb eines Unternehmensverbands bzw. Klinikkonzerns. Egal in welcher Form Sie Arbeitnehmer überlassen, die Änderungen im AÜG haben einschneidende Auswirkungen. Daher müssen Sie die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Leiharbeitnehmerüberlassung kritisch daraufhin überprüfen, ob sie in der bisherigen Form risikofrei genutzt werden können oder ob Handlungsbedarf besteht.
Schwerpunkte des Seminars werden sein:
Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte
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Die Seminarunterlagen finden Sie hier.