MIttwoch, 16. August 2017

Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seine praktischen Auswirkungen im Krankenhausbereich

Inhouse-Schulung

Veranstalter

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Ein Mandant

Inhalt
Im Auftrag eines Mandanten informiert Rechtsanwältin Susanne Boemke über das reformierte, am 01.04.2017 in Kraft getretene Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dabei werden sowohl rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerüberlassung und Möglichkeiten zur rechtssicheren Gestaltung von Drittpersonaleinsätzen dargestellt als auch die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis.

Ein Schwerpunkt werden auch die verschiedenen Konstellationen des Mandanten, bei denen Arbeitnehmerüberlassung vorliegen kann, sein. Hierbei werden die Konstellationen vorgestellt, geprüft, ob es Arbeitnehmerüberlassungen sind und wie möglicherweise durch Umgestaltung/Veränderung der Organisation u. a. ein Ausweg aus den Beschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung gefunden werden kann.

Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte

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