Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Mit dem vor einem Jahr verabschiedeten Krankenhaus-Strukturgesetz hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen geschaffen, mit denen er die Qualität in Krankenhäusern sichern will. Zwischenzeitlich hat der G-BA Neuregelungen zur den Qualitätsberichten der Krankenhäuser erarbeitet und das IQTiG beauftragt, bis zum 31. August 2016 Empfehlungen für Qualitätsindikatoren als Grundlage für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung zu erarbeiten. Der erste Vorbericht des IQTiG zu Planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, der maßgeblich auf das Kriterium der „Patientengefährdung“ abstellt, ist auf größere Kritik gestoßen. Parallel hat der G-BA u.a. die Mindestmengenregelungen an die BSG-Rechtsprechung zur Mindestmenge für Früh- und Reifegeborene, Perinatalzentren Level 1 angepasst. Bis zum Jahreswechsel 2016/2017 werden weitere Umsetzungsschritte erfolgen.
Ihr Nutzen
Im Rahmen der Veranstaltung werden wir Ihnen zunächst den aktuellen Stand der Umsetzung und die Auswirkungen auf Prozesse und Qualitätsmanagementsysteme in Krankenhäusern darstellen. Außerdem wird Ihnen erläutert, wie Sie auf die geänderten Qualitätsanforderungen und das neue Vergütungssystem reagieren können. Ziel der Veranstaltung soll es sein, Ihnen aufzuzeigen, wie Sie durch Anpassung Ihrer Prozesse im Klinikum negative Rechtsfolgen vermeiden können. Hierbei wollen wir Ihnen keine neuen Qualitätsmanagementsysteme vorstellen, sondern Hinweise geben, was Sie im Verhältnis zu Ihren Mitarbeitern ändern sollten und wie Sie die effektive Umsetzung arbeitsrechtlich sicherstellen können.
Inhalt
Die inhaltlichen Schwerpunkte sind:
Zielgruppe
Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich Medizincontrolling/Qualitätssicherung, Leiter und Mitarbeiter der Rechts- sowie der Personalabteilung