Mittwoch, 04. April 2018

Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dessen praktische Auswirkungen im Krankenhausbereich

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Seit April 2017 gilt das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Unser Seminar informiert Sie über die Auswirkungen der wichtigsten Änderungen und zeigt Lösungswege für die Praxis der Krankenhäuser und daran angeschlossene Einrichtungen auf.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die unterschiedlichsten Ausgestaltungen der Arbeitnehmerüberlassung und deren Handhabung in Krankenhäusern, daran angeschlossenen MVZ, Servicegesellschaften und in Krankenhauskonzernen.
  • Die wichtigsten Änderungen im AÜG und deren Auswirkungen werden vorgestellt.
  • Konkrete Handlungsanleitungen und mögliche Strategien für die unterschiedlichsten Ausgestaltungen der Arbeitnehmerüberlassung – damit Sie trotz gesetzlicher Restriktionen gesellschaftsübergreifenden Personaleinsatz flexibel und rechtssicher nutzen können.
  • In einem geschützten Rahmen haben Sie die Gelegenheit, eigene Situationen zu erörtern und Erfahrungen auszutauschen.

Inhalt

Auch in Krankenhäusern finden regelmäßig Arbeitnehmerüberlassungen statt, die in den Anwendungsbereich des AÜG fallen. Weit verbreitet ist zum Beispiel der Einsatz von Mitarbeitern aus Servicegesellschaften in Krankenhäusern, der Austausch von Personal zwischen Krankenhaus-Gesellschaft und MVZ-Gesellschaft oder der Einsatz von Mitarbeitern einer Krankenhaus-Gesellschaft in einer anderen Krankenhaus-Gesellschaft innerhalb eines Unternehmensverbands bzw. Klinikkonzerns. Aber auch bei Ärzten in Weiterbildung, welche teilweise an einem anderen Krankenhaus ihre Weiterbildung absolvieren, wirft das AÜG Probleme auf. Egal in welcher Form Sie Arbeitnehmer überlassen, die Änderungen im AÜG haben einschneidende Auswirkungen. Daher müssen Sie die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Arbeitnehmerüberlassung kritisch daraufhin überprüfen, ob sie in der bisherigen Form risikofrei genutzt werden können oder ob Handlungsbedarf besteht! Hierbei soll Ihnen dieses Seminar Hilfestellungen geben.

Schwerpunkte des Seminars werden sein:

  • Warum ist die Reform des AÜG auch für Krankenhausgesellschaften wichtig?
  • Welche Arbeitnehmerüberlassungen/Drittpersonaleinsatz gibt es im Krankenhaus und daran angeschlossenen Einrichtungen? Welche Probleme treten hierbei auf und welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?
  • Welche Ausgestaltungen sind keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG?
  • Werkvertrag – Wie können Sie rechtssicher ein Werkvertragsverhältnis ausgestalten?
  • Gemeinsamer Betrieb
  • Ausnahmen vom Anwendungsbereich des AÜG
  • Änderungen im AÜG
  • Gleiche Vergütung und Arbeitsbedingungen – gleicher Lohn nach 9 Monaten
  • 18 Monate Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung
  • Informations- und Kennzeichnungspflicht
  • (Kein) Streikeinsatz von Leiharbeitnehmern
  • Änderungen des BetrVG – Mitbestimmungsrechtliche Schwellenwerte und neue Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Rechtsfolgen bei Rechtsverstößen
  • Übergangsregelung

Zielgruppe

Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte

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