Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.
Seit 04.06.2016 sind die neuen Straftatbestände gegen Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Erste Ermittlungsverfahren, auch gegen Verantwortliche in Krankenhäusern, laufen. Zwar liegt gegenwärtig noch keine Rechtsprechung vor. Im Schrifttum bilden sich aber erste Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen und erste Brennpunkte heraus, und auch die Staatsanwaltschaften positionieren sich zu einzelnen Rechtsfragen, zum Beispiel zu Kooperationsverträgen zwischen den Sektoren und zum Fortbildungssponsoring.
Ihr Nutzen
Das Seminar informiert Sie über die Fallstricke des neuen Gesetzes in der Praxis. Wie gehen die Ermittlungsbehörden vor? Welche Sachverhalte bewerten sie nach welchen Kriterien? Mit wem arbeiten Ermittlungsbehörden in den einschlägigen Verfahren zusammen? Welche Fragestellungen werden delegiert?
Anhand der Erkenntnisse über die Anwendung des neuen Rechts lernen Sie, welches update für ihr Compliance Management System und für Ihre Maßnahmen der Korruptionsprävention erforderlich sind, um auch zukünftig rechtssicher zu agieren. Sie kennen
Inhalt
Vormittag: Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit:
I. Die §§ 299 a, b StGB
Nachmittag: Einzelne Problemfelder
II.
III. Diesbezügliche Anforderungen an das Compliance Management im Krankenhaus
IV. Fallkonstellationen
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/ Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Compliance und Controlling, Ärzte