2018-04-10 00:00:00

Update zum neuen Korruptionsstrafrecht – Die §§ 299 a, b StGB und ihre Bedeutung für das Gesundheitswesen

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.

Seit 04.06.2016 sind die neuen Straftatbestände gegen Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Erste Ermittlungsverfahren, auch gegen Verantwortliche in Krankenhäusern, laufen. Zwar liegt gegenwärtig noch keine Rechtsprechung vor. Im Schrifttum bilden sich aber erste Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen und erste Brennpunkte heraus, und auch die Staatsanwaltschaften positionieren sich zu einzelnen Rechtsfragen, zum Beispiel zu Kooperationsverträgen zwischen den Sektoren und zum Fortbildungssponsoring.

Ihr Nutzen
Das Seminar informiert Sie über die Fallstricke des neuen Gesetzes in der Praxis. Wie gehen die Ermittlungsbehörden vor? Welche Sachverhalte bewerten sie nach welchen Kriterien? Mit wem arbeiten Ermittlungsbehörden in den einschlägigen Verfahren zusammen? Welche Fragestellungen werden delegiert?

Anhand der Erkenntnisse über die Anwendung des neuen Rechts lernen Sie, welches update für ihr Compliance Management System und für Ihre Maßnahmen der Korruptionsprävention erforderlich sind, um auch zukünftig rechtssicher zu agieren. Sie kennen

  • den Inhalt der neuen §§ 299a, b StGB,
  • deren Auslegung durch Strafverfolgungsbehörden,
  • die Möglichkeiten der Haftungsvermeidung angesichts der neuen strafrechtlichen Bestimmungen,
  • ihre Gestaltungsfreiheiten bei Kooperationsverträgen mit der Industrie (Fortbildungen, Studienverträge, advisory board, Hospitationen, Arzneimittelmuster und –Proben, Beraterverträge usw.) und zwischen den Sektoren sowie im Rahmen des Entlassmanagements,
  • die Schwachstellen ihrer Compliance

Inhalt
Vormittag: Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit:

I.   Die §§ 299 a, b StGB

  1. Wortlaut und Systematik der §§ 299 a, b StGB: Verhältnis zu §§ 331 ff. StGB, Bedeutung der Dienstherrengenehmigung
  2. Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere: Begriff der Zuführung von Patienten, Details zur Unrechtsvereinbarung, Bedeutung heilmittelwerberechtlicher, berufs- und sozialrechtlicher Marktverhaltensnormen für die Anwendung der §§ 299a, 299b StGB
  3. Regelbeispiele: § 300 StGB, Bandenbegriff, Gewerbsmäßigkeit
  4. Prozessuales: Telefonüberwachung, Vernehmung, Schweigerechte und Auskunftsverweigerung

Nachmittag: Einzelne Problemfelder

II.

  1. Kooperationen mit der Industrie
  2. Kooperationen zwischen den Sektoren
  3. Entlassmanagement
  4. Kooperationen bei der SAPV

III. Diesbezügliche Anforderungen an das Compliance Management im Krankenhaus

  1. Gestaltungsmöglichkeiten in internen Richtlinien/Betriebsvereinbarungen
  2. Prozessoptimierung

IV. Fallkonstellationen

Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/ Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Compliance und Controlling, Ärzte

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