Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.
Die Tätigkeit von Honorarkräften im Krankenhaus spielt in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels im Rahmen der Personalplanung weiterhin eine Rolle. Problematisch ist allerdings, dass sämtliche, in Krankenhäusern tätige, Honorarkräfte von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in den Betriebsprüfungen nahezu durchgängig als abhängig Beschäftigte im Sinne des Sozialversicherungsrechts eingeordnet werden. Dies hat eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser durch Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen einschließlich Säumniszuschlägen zur Folge. Hier ist es einerseits erforderlich, in den Betriebsprüfungsverfahren erfolgsversprechend argumentieren zu können, andererseits vorbeugende Strategien zu entwickeln. Dies gilt erst Recht, da die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen strafbar ist.
Ihr Nutzen
Das Seminar will Ihnen Argumentationshilfen in Betriebsprüfungsverfahren sowie vorbeugende Alternativstrategien zur Vermeidung von zukünftigen Auffälligkeiten vermitteln. Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie Gesetzesänderungen (wie zum Beispiel die Neuregelung zu Notärzten und die Erweiterung im Bereich sogenannten kurzfristiger Beschäftigungen).
Inhalt
Konkrete Inhalte der Veranstaltung werden insbesondere sein:
I. Honorarkräfte im Krankenhaus
II. Strategien in Betriebsprüfungsverfahren
III. Vorbeugende Alternativstrategien
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Controlling